Stadthalle
Kulturelle Veranstaltungen, Tagungen, Ausstellungen, Theater ... viele Möglichkeiten
Die Stadthalle ist ein Kulturzentrum für Konzert-, Theater- und Tanzveranstaltungen sowie Tagungen, Konferenzen, Ausstellungen. Auch Schulen und Vereine nutzen sie für sportliche Zwecke.
Ausstattung
Entsprechend dem Charakter der Veranstaltung und den individuellen Wünschen des Veranstalters bietet die Stadthalle Ludwigslust durch unterschiedliche Bestuhlungsvarianten das passende Ambiente. In der 500 m² großen Stadthalle können durch den Aufbau einer Bühne Konzerte und Theaterveranstaltungen für 490 Gäste stattfinden.
Tagungen und Konferenzen sind für 300 Teilnehmer möglich. Tanzveranstaltungen, Abschlussbälle und ähnliche Feierlichkeiten können für 250 Gäste in gepflegter Atmosphäre ausgerichtet werden.
Elektroakustik
Für die Beschallung steht eine Fullrange Lautsprecheranlage zur Verfügung, die in drei Fronten angeordnet ist. Entsprechende Verstärkeranlagen, ein mobiles Rack sowie Bühnen-, Redner- und Drahtlosmikrofone sind vorhanden, die eine gute schalltechnische Versorgung der Stadthalle für die Durchführung von vielfältigen Veranstaltungen gewährleisten.
Bühnenanlage
Für vielfältige kulturelle Veranstaltungen in der Stadthalle steht eine mobile Innenbühne als Podestanlage in einer max. Größe von 12 x 6 m zur Verfügung. Bei Theatervorstellungen, Konzerten etc. besteht die Möglichkeit, die Bühne durch Aufbau einer Gitterträgeranlage mit Vorhanganlage als Theaterbühne zu komplettieren. Die Nutzung der Podestanlage - Grundbühne in kleineren Abmaßen inkl. Schutzgeländer ist möglich.
Gebühren
Hallenfläche Gesamt | Extras |
Pro Stunde: 157 € | Tanzboden: 330 € |
Tagessatz: 1.570 € | Bestuhlung: 490 € |
Umbau oder Abbau der Bühne: 490 € | |
Mikrofontechnik: 80 € | |
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Gebührenbefreiung und Gebührenermäßigung
- Auf gesonderten Antrag des Nutzers kann die Gebühr ganz oder teilweise erlassen werden. Dies gilt insbesondere, wenn die angestrebte Nutzung geeignet ist, das Ansehen oder den Bekanntheitsgrad der Stadt Ludwigslust in besonderer Weise zu fördern.
- Nutzungsgebühren werden nicht erhoben für die Nutzung durch Schulen, die sich in der Trägerschaft der Stadt Ludwigslust befinden und für Veranstaltungen, die im Auftrag der Stadt Ludwigslust stattfinden.
- Sportvereinen, Sportgruppen und gemeinnützige Vereine mit Sitz in der Stadt Ludwigslust können auf Antrag von der Entrichtung der Benutzungsgebühren befreit werden, wenn der jeweiligen aktiven Nutzergruppe mindestens 25 % Kinder- und Jugendliche angehören. Veränderungen der Gruppenzusammensetzungen, die Auswirkungen auf die Befreiungsmöglichkeiten haben, sind der Stadt unaufgefordert anzuzeigen.
- Gemeinnützigen Vereinen mit Sitz im Stadtgebiet kann auf Antrag eine Ermäßigung von 50 % der unter § 3 genannten Gebühr gewährt werden.
- Eine Gebührenbefreiung oder Ermäßigung gilt nicht für Einrichtungen, Organisationen und Gruppen, die erwerbswirtschaftliche Zwecke verfolgen.