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Datum: 22.02.2023

Schöffen (m/w/d) gesucht

 

Justiz © pixabay.de

Bewerber*innen für das Schöffenamt gesucht

Für den Amtsgerichtsbezirk Ludwigslust werden für die neue Amtsperiode von Januar 2024 bis Dezember 2028 Interessierte für die Tätigkeit als Schöffe (m/w/d) gesucht.

Schöffen/Schöffinnen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter, die z. B. bei schwerwiegenderen Strafverfahren am Amts- oder Landgericht eingesetzt werden. Dabei agieren Sie jeweils mit mindestens einem weiteren Schöffen (m/w/d) und mindestens einem Berufsrichter oder -richterin. Sie stehen dafür, dass Urteile tatsächlich „im Namen des Volkes“ getroffen werden. Die ehrenamtlichen Richter sollen einen Querschnitt aus allen Bevölkerungsschichten bilden, sodass mehr oder weniger die gesamte Bürgerschaft durch sie repräsentiert wird. Sie sollen das öffentliche Rechtsbewusstsein in das Gerichtsverfahren einbringen. Schöffen brauchen daher keine juristischen Fachkenntnisse. Gesunder Menschenverstand, Berufserfahrung, Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen in bestimmte Situationen und soziale Gegebenheiten, Verantwortungsbewusstsein, eine eigene Meinung vertreten, aber auch Unvoreingenommenheit sind Eigenschaften, die ein Schöffe mitbringen sollte. Jugendschöffen und Jugendschöffinnen sollen außerdem erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Schöffen urteilen gemeinsam und gleichberechtigt mit Berufsrichtern über Schuld oder Unschuld eines Angeklagten und tragen die gleiche Verantwortung für einen Freispruch oder eine Verurteilung wie die Berufsrichter und Berufsrichterinnen, denn ihre Ansicht zählt am Ende genauso viel.

Die ehrenamtliche Tätigkeit als Schöffe ist sicher sehr spannend und bietet einen tieferen Einblick in das deutsche Rechtssystem. Durchschnittlich umfasst diese ehrenamtliche Tätigkeit ca. 12 Verhandlungstage pro Jahr. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Arbeitnehmer*innen für diese Tätigkeit freizustellen. Für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit erhalten Sie Entschädigungen - beispielsweise in Form von Fahrgelderstattungen. Für einen eventuellen Verdienstausfall werden Sie selbstverständlich ebenfalls entschädigt (bis maximal 20 Euro/h).

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • mindestens 25 Jahre, höchstens 69 Jahre alt
  • länger als 1 Jahr in Ludwigslust wohnhaft sein
  • keine Vorstrafen
  • kein Insolvenzverfahren

Interessierte wenden sich bitte schriftlich unter Angabe von Familienname, Vorname, Geburtsname, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf an die Stadt Ludwigslust, Frau Angela Kretzschmar, Schloßstraße 38, 19288 Ludwigslust, gern auch per E-Mail an angela.kretzschmar@ludwigslust.de oder Frau Ulrike Müller per Mail an: ulrike.mueller@ludwigslust.de

Sollten Sie noch unsicher sein oder noch Fragen haben, rufen Sie gern unter 03874 526-118 (Kretzschmar) oder 526 135 (Müller) an.

Wie läuft die Berufung ab?

Die Stadt Ludwigslust ist verpflichtet, 72 Vorschläge zur Benennung zur/zum Schöffin/Schöffen einzureichen. Sollten sich nicht 72 Bürger*innen freiwillig bereiterklären, werden per Zufallsprinzip Einwohner*innen bestimmt. Aus der Vorschlagliste wählt ein Ausschuss beim Amtsgericht Ludwigslust die erforderliche Zahl von Schöffen, die dann für 5 Jahre berufen werden.