Grabstätte: Übertragung des Nutzungsrechtes beantragen
Leistungsnummer: 99101001038000
Auf Antrag können Sie bei der Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht für eine Grabstätte von einer anderen Person übernehmen.
Auf Antrag können Sie bei der Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht für eine Grabstätte von einer anderen Person übernehmen.
Das Nutzungsrecht unterliegt den Bestimmungen der Friedhofssatzung der jeweiligen Friedhofsverwaltung, wo das Nutzungsrecht übertragen werden soll.
Handlungsgrundlage(n)
- Kommunale Friedhofssatzung
- Kommunale Friedhofsgebührensatzung
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über. Die Gebühren sind in der kommunalen Friedhofsgebührensatzung geregelt.
Fachlich freigegeben durch
eGo M-V