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Geräte-Altbatterien: bei Rücknahmestellen abgeben

Leistungsnummer: 99001026090000

Unter Batterien versteht man nicht (oder nur sehr begrenzt) wiederaufladbare Speicher für elektrische Energie. Man bezeichnet diese auch als Primärzellen. Das Batteriegesetz klassifiziert Batterien nach ihrem Einsatzgebiet. Man unterscheidet zwischen Geräte-, Fahrzeug- und Industriebatterien.

Unter Akkumulatoren versteht man wiederaufladbare Speicherelemente, auch Sekundärzellen genannt. Auch mehrere zusammengeschaltete Sekundärzellen werden als Batterie bezeichnet. Hauptbestandteil von Batterien sind zumeist Metalle. Durch deren Rückgewinnung wird ein Beitrag zur Ressourcenschonung geleistet. Batterien enthalten aber auch gesundheits- und umweltgefährdende Stoffe. Aus diesem Grund ist die Entsorgung über die Restabfälle untersagt.

Die Rücknahme von Geräte-Altbatterien ist hauptsächlich die Aufgabe der Vertreiber von Batterien (des Handels).

Handlungsgrundlage(n)

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • kostenlos

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

20.12.2021

Zuständige Stelle

Die Rücknahme von Geräte-Altbatterien ist hauptsächlich die Aufgabe der Vertreiber von Batterien (des Handels).