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Öffentliche Bekanntmachungen

Satzungen der Stadt Ludwigslust sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Ludwigslust, soweit es sich nicht um solche nach Baugesetzbuch (BauGB) handelt, werden durch Veröffentlichung im Internet bekannt gemacht.

Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen aufgrund von Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB) werden durch Abdruck unter der Überschrift „Amtliche Bekanntmachungen“ im amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Ludwigslust „Ludwigsluster Stadtanzeiger“ öffentlich bekannt gemacht. Das amtliche Bekanntmachungsblatt erscheint einmal monatlich und wird kostenlos an alle Haushalte der Stadt geliefert. Daneben ist es einzeln oder im Abonnement bei der Stadt Ludwigslust, Schloßstraße 38, 19288 Ludwigslust, gegen Entgelt zu beziehen.

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