Inhalt
  • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung,
  • Nachweis, dass Sie als Bewerber um die Fahrerlaubnis im Besitz einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden ausländischen Fahrerlaubnis seit mindestens zwei Jahren - bei Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Krankenkraftwagen seit mindestens einem Jahr - sind oder innerhalb der letzten fünf Jahre waren,
  • die Ihnen bisher erteilte Fahrerlaubnis zu Fahrgastbeförderung,
  • ein aktuelles Führungszeugnis der Beleg-Art "0" (behördliches Führungszeugnis, das über die Wohnsitzgemeinde beim Bundesamt für Justiz beantragt werden kann. Ein privates Führungszeugnis ist nicht ausreichend.
  • Sofern das 60. Lebensjahr bei Antragstellung der Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung vollendet ist, ist zusätzlich ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung beizubringen.