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Bei der Antragstellung: Sie müssen zunächst keine weiteren Unterlagen einreichen

Nach der Bestätigung Ihres Antrags durch die KfW Bankengruppe: Sie müssen die folgenden Unterlagen online über das KfW-Zuschussportal einreichen:

  • Einkommensteuerbescheide
    • des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragseingang, von Ihnen als antragstellende Person und falls vorhanden
    • Ihres im Haushalt lebenden Ehe- oder Lebenspartners oder Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft
  • amtliche Meldebestätigung: die Meldebestätigung oder Meldebescheinigung muss das geförderte Wohneigentum als Haupt- oder alleinigen Wohnsitz von
    • Ihnen als antragstellende Person,
    • der im Antrag angegebenen Kinder sowie
    • Ihres Ehe- oder Lebenspartners oder Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft ausweisen.
  • Grundbuchauszug: der Grundbuchauszug muss
    • die Adresse Ihres Wohneigentums,
    • Sie als (Mit-)Eigentümer und
    • den Grund der Eintragung ausweisen.
  • Gegebenenfalls müssen Sie auf Nachfrage der KfW Bankengruppe weitere Unterlagen einreichen, zum Beispiel notarieller Kaufvertrag oder Baugenehmigung.
  • Ab dem 22. Januar 2021 müssen zuvor genannte Dokumente durch alle Antragstellende verpflichtend eingereicht werden.

Hinweise

  • Die Meldebestätigung muss das Geburtsdatum der Kinder enthalten.
  • Wenn der Grundbucheintrag noch nicht vorliegt, können Sie den Nachweis zunächst mit der Auflassungsvormerkung erbringen.