Bei der Antragstellung: Sie müssen zunächst keine weiteren Unterlagen einreichen
Nach der Bestätigung Ihres Antrags durch die KfW Bankengruppe: Sie müssen die folgenden Unterlagen online über das KfW-Zuschussportal einreichen:
- Einkommensteuerbescheide
- des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragseingang, von Ihnen als antragstellende Person und falls vorhanden
- Ihres im Haushalt lebenden Ehe- oder Lebenspartners oder Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft
- amtliche Meldebestätigung: die Meldebestätigung oder Meldebescheinigung muss das geförderte Wohneigentum als Haupt- oder alleinigen Wohnsitz von
- Ihnen als antragstellende Person,
- der im Antrag angegebenen Kinder sowie
- Ihres Ehe- oder Lebenspartners oder Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft ausweisen.
- Grundbuchauszug: der Grundbuchauszug muss
- die Adresse Ihres Wohneigentums,
- Sie als (Mit-)Eigentümer und
- den Grund der Eintragung ausweisen.
- Gegebenenfalls müssen Sie auf Nachfrage der KfW Bankengruppe weitere Unterlagen einreichen, zum Beispiel notarieller Kaufvertrag oder Baugenehmigung.
- Ab dem 22. Januar 2021 müssen zuvor genannte Dokumente durch alle Antragstellende verpflichtend eingereicht werden.
Hinweise
- Die Meldebestätigung muss das Geburtsdatum der Kinder enthalten.
- Wenn der Grundbucheintrag noch nicht vorliegt, können Sie den Nachweis zunächst mit der Auflassungsvormerkung erbringen.