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Ausweispflicht

Leistungsnummer: 99008002000000

Deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr müssen sich mit Reisepass oder Personalausweis ausweisen können. Ein Personalausweis ist Pflicht, wenn kein Pass vorhanden ist. Die Ausweispflicht gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.

Deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr müssen sich mit Reisepass oder Personalausweis ausweisen können. Ein Personalausweis ist Pflicht, wenn kein Pass vorhanden ist.

Die Ausweispflicht gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.

Rechtsgrundlage(n)

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz (GG)
  • der allgemeinen Meldepflicht unterliegend oder, ohne der Meldepflicht unterliegend, sich überwiegend in Deutschland aufhaltend

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

25.06.2019

Zuständige Stelle

Die zuständige Stelle ist die für Ihren Wohnort zuständige Pass- und Personalausweisbehörde des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde.

Ansprechpunkt

Servicenummer neuer Personalausweis:
Telefonnummer: +49 1801 333333

Zusatzinformationen:
Gebührenpflichtig: 0,039 Euro / Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 0,42 Euro / Minute aus dem deutschen Mobilfunk

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 08:00 - 16:30 Uhr

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Bürgerservice

Telefonnummer:                                                              E-Mail:
01801 333333                                                                 eID_buergerservice@bmi.bund.de

Weitere Informationen zu dieser Stelle finden Sie unter "Ansprechpunkt".

 

Bundesamt für Sicherheit in der Infomationstechnik

Service-Center

Telefonnummer:                                                              E-Mail:
0800 2741000                                                                 mail@bsi-fuer-buerger.de

kostenlos aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz