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Nebenwohnung abmelden

Leistungsnummer: 99115005070002

Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Bestätigung des Wohnungsgebers

vorhandene Personaldokumente (Personalausweis und / oder Reisepass)

Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Gebühren an.

Fristen

Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

18.11.2015

Zuständige Stelle

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

Die Nebenwohnung kann nicht bei der für die Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde abgemeldet werden (§ 21 Absatz 4 BMG). Sie haben den Auszug aus der Nebenwohnung der Meldebehörde, die für Ihre alleinige Wohnung oder Hauptwohnung zuständig ist, mitzuteilen. In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Meldebehörden die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, die Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte sowie der amtsfreien Gemeinden und die Amtsvorsteher der Ämter als örtliche Meldebehörden.

Ziehen Sie aus einer Ihrer Nebenwohnungen im Inland aus und beziehen keine neue Wohnung, so haben Se dies der Meldebehörde, die für die Nebenwohnung zuständig ist, oder der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist, mitzuteilen. 

Meldebehörde Ludwigslust

Schloßstraße 41

19288 Ludwigslust

Frau Kristin Grunau

Tel. 03874 526-185

Fax 03874 526-109

E-Mail: meldebehoerde@ludwigslust.de

Raum: Bürger- und Touristenzentrum (Alte Post)

 Frau Menia Sulimma

 Tel. 03874 526-186

 Fax 03874 526-109

 E-Mail: meldebehoerde@ludwigslust.de

 Raum: Bürger- und Touristenzentrum (Alte Post)

Ansprechpunkt

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

Die Nebenwohnung kann nicht bei der für die Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde abgemeldet werden (§ 21 Absatz 4 BMG). Sie haben den Auszug aus der Nebenwohnung der Meldebehörde, die für Ihre alleinige Wohnung oder Hauptwohnung zuständig ist, mitzuteilen. In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Meldebehörden die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, die Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte sowie der amtsfreien Gemeinden und die Amtsvorsteher der Ämter als örtliche Meldebehörden.

Verfahrensablauf

Sie können die Abmeldung der Nebenwohnung persönlich, schriftlich oder online über das Serviceportal der Stadt Ludwigslust vornehmen. 

Hier gelangen Sie zur Onlinebeantragung