Inhalt

Verlust des Bibliotheksausweises anzeigen

Leistungsnummer: 99077020063000

Melden Sie sofort einen verlorenen Bibliotheksausweis, damit er gesperrt werden kann.

Teilen Sie den Verlust des Bibliotheksausweises Ihrer Bibliothek schnellstmöglich mit. Ihr Ausweis wird dann umgehend für die Ausleihe gesperrt. Bis zum Zeitpunkt der Verlustmeldung haften Sie für eine missbräuchliche Verwendung des Ausweises. Ein Ersatzausweis wird Ihnen auf Antrag gegen Zahlung einer Gebühr ausgestellt.

Hinweis: Die Gültigkeit des Ersatzausweises ist zeitlich begrenzt (zum Beispiel 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder anderer amtlicher Ausweis mit Wohnsitzangabe

Voraussetzungen

  • Verlustmeldung eines Bibliotheksausweises

Verfahrensablauf

Wenn Sie Ihren Bibliotheksausweis verloren haben:

  • Melden Sie umgehend der Bibliothek den Verlust Ihres Bibliotheksausweises.
  • Der Bibliotheksausweis wird sofort gesperrt beziehungsweise ungültig.
  • Zahlen Sie die Gebühr für die Ausstellung eines Ersatzausweises.
  • Sie erhalten dann den Ersatzausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage.

Hinweis: Bei Nichtanzeige des Ausweisverlustes entsteht eine persönliche Haftung für alle eventuell daraus entstehenden Schäden. Der Ersatzausweis bleibt Eigentum der Bibliothek und ist nicht auf andere Personen übertragbar.

Bearbeitungsdauer

  • persönlich vor Ort: etwa 15 Minuten
  • per Post: maximal 10 Tage

Fristen

  • maximal 4 Tage

Formulare

  • Formulare: Anmeldeformular
  • Onlineverfahren möglich: teilweise
  • Schriftform erforderlich: teilweise
  • Persönliches Erscheinen nötig: teilweise

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

23.05.2023

Zuständige Stelle

die jeweilige Bibliothek