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Als Wahlhelfer freiwillig melden

Leistungsnummer: 99128008104000

Jeder wahlberechtigte Bürger und jede wahlberechtigte Bürgerin kann sich als Wahlhelfer und Wahlhelferin melden.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
  
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde, das Amt oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

Als Wahlhelfer erhalten Sie bei der Stadt Ludwigslust eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 €.

Rechtsgrundlage(n)

Voraussetzungen

Wahlhelfer müssen bei der betreffenden Wahl wahlberechtigt sein.

Wer als Wahlhelfer tätig werden möchte, muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Als Hilfskraft kann man bereits mit Vollendung des 16. Lebensjahres eingesetzt zu werden.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Sie können sich freiwillig als Wahlhelfer bei Ihrer Gemeindewahlbehörde des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde melden.

Fristen

Nehmen Sie bitte bezüglich der Bewerbung als Wahlhelfer Kontakt mit Ihrer Gemeinde, Ihrem Amt oder Ihrer Stadtverwaltung auf. Bewerbungen sind rechtzeitig vor dem Tag der Wahl beziehungsweise der Abstimmung oder nach entsprechendem Aufruf in der Presse möglich.

Formulare

Wahlhelfer-Anmeldung: kein Formular vorhanden

Bürger*innen melden sich in der Regel telefonisch nach öffentlichem Aufruf.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten für ihre Tätigkeit am Wahltag eine Aufwandsentschädigung.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

08.06.2022

Zuständige Stelle

In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Stellen die kreisfreien Städte, amtsfreien Gemeinden und Ämter.

Stadt Ludwigslust

Gemeindewahlbehörde

Schloßstraße 38

19288 Ludwigslust

E-Mail: wahlen@ludwigslust.de

Fax: 03874/526 109
 

Gemeindewahlleiterin

Frau Ulrike Müller

Tel.: 03874/526 135

E-Mail: ulrike.mueller@ludwigslust.de

 

stellv. Gemeindewahlleiter

Herrn Ingo Vahl

Tel.: 03874/526 191

E-Mail: ingo.vahl@ludwigslust.de

Ansprechpunkt

Auskünfte erteilen die Wahlämter.