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Grenzbescheinigung für Gebäude beantragen

Leistungsnummer: 99123004000000

Die Grenzbescheinigung dient als Nachweis darüber auf welchen Flurstücken ein Gebäude errichtet ist und dass es innerhalb der Grenzen des Flurstücks steht oder ob Grenzüberbauten vorkommen. Überbauten werden dabei kurz beschrieben.

Die Grenzbescheinigung dient als Nachweis darüber

  • auf welchen Flurstücken ein Gebäude errichtet ist
  • und dass es innerhalb der Grenzen des Flurstücks steht
  • oder ob Grenzüberbauten vorkommen.

Überbauten werden dabei kurz beschrieben.

Die Grenzbescheinigung wird hauptsächlich für Beleihungszwecke benötigt.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Eine Grenzbescheinigung kostet:

  • im Zusammenhang mit einer Gebäudeeinmessung und Einmessung von Nutzungsartengrenzen (Tarifstelle 13): 90 EUR oder
  • nach vorhandenen Katasterunterlagen:
    • ohne Ortsbesichtigung: 113 EUR
    • mit Ortsbesichtigung:  226 EUR

Verfahrensablauf

Antragstellung (persönlich oder formlos per E-Mail, Post), Erstellen der Bescheinigung, Übergabe oder Versand der Bescheinigung und Gebührenbescheid

Fristen

keine

Formulare

Formlose Antragstellung

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen

Fachlich freigegeben am

02.05.2019

Zuständige Stelle

  • Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
  • Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI)