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Kinderreisepass Meldung wegen Diebstahl und Verlust im Ausland

Leistungsnummer: 99085003014003

Wenn der Kinderreisepass verloren, gestohlen oder nicht mehr auffindbar ist, muss dieses angezeigt werden.

Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar, gestohlen oder wurde verloren, muss der Verlust unverzüglich angezeigt werden (Verlustanzeige).

Wird weiterhin ein Kinderreisepass benötigt, muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
 

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Es werden gegebenenfalls Unterlagen benötigt (geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität). Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Für die Verlustanzeige fallen keine Kosten an.

Fristen

Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

19.01.2023

Zuständige Stelle

Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).
Im Ausland sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständige Passbehörden. Es ist dort die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk sich die betroffene Person gewöhnlich aufhält.

Ansprechpunkt

Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).
Im Ausland sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständige Passbehörden. Es ist dort die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk sich die antragstellende Person  gewöhnlich aufhält.