Inhalt

Fundsache Status abfragen

Leistungsnummer: 99089017015000

Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Dazu sind Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sogar verpflichtet.

Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Dazu sind Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sogar verpflichtet. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.


Regionale Ergänzung:

Möchte die findende Person ihre Fundrechte wahr nehmen, werden die Personalien aufgenommen. Ansonsten ist die Aufnahme personenbezogener Daten nicht erforderlich. Die Fundrechte der findenden Person sind Finderlohn, Eigentumserwerb und Ersatz von Aufwendungen.

Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Fundsachen u.a. gespendet.

  • Fahrräder werden dem Zebef (Jugendwerkstatt) zur Aufbereitung und sozialen Verwendung überlassen
  • Anziehsachen, Modeschmuck usw. werden an Novilife übergeben
  • Brillen werden an Optiker zur Aufwertung übergeben und anschließend in Entwicklungsländer gesendet

 

Eine Übersicht über die aktuell erfassten Fundsachen finden Sie hier:

Rechtsgrundlage(n)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern.

Fachlich freigegeben am

06.11.2013

Zuständige Stelle

die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbüro).

Die Deutsche Bahn AG hat für Gegenstände, die in Zügen gefunden werden, eine zentrale Fundstelle.

Fundsachen in den Schulen werden dort aufbewahrt und nach einer angemessenen Zeit dem DRK gespendet.

Erforderliche Unterlagen

  • Bei Abholung der Fundsache ist ein legitimiertes Dokument (Personalausweis, Reisepass) vorzulegen.
  • Bei Schlüsselverlusten ist eine persönliche Vorsprache mit Zweitschlüssel zur zweifelsfreien Identifizierung Ihres Schlüsselbundes erforderlich. Bei Schlüsselbunden mit markanten Anhängern genügt auch eine genaue Beschreibung als Nachweis.
  • Bei Handyverlusten muss die PIN vor Ort eingegeben werden.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Wir bestätigen bei Verlust (z.B. eines Fahrrades, Hörgerätes) zur Vorlage bei Ihrer Versicherung, dass der gesuchte Gegenstand nicht abgegeben wurde. Verwaltungsgebühr 5,00 €.

Für die Aufbewahrung von Fundsachen:

a) im Wert bis zu          50,00 €          1,00 €

b) im Wert bis zu          250,00 €        2,50 €

c) im Wert über            250,00 €        5,00 €

d) Fahrräder                                       3,50 €


Regionale Ergänzung: