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Begrüßungsgeld beziehungsweise Umzugsbeihilfe für Studierende und Auszubildende beantragen

Leistungsnummer: 99019036079000

Freiwillige einmalige Zahlung der Kommunen an Auszubildende oder Studentierende, die zum Zwecke der Ausbildung oder des Studiums ihre Hauptwohnung erstmalig anmelden.

Das Begrüßungsgeld ist eine freiwillige einmalige Zahlung der Kommunen für Auszubildende und Studentierende, die sich erstmalig während ihrer Ausbildungs- oder Studienzeit mit dem Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz am Ausbildungs- oder Studienort anmelden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Ausbildungsvertrag beziehungsweise Bescheinigung der Ausbildungsstätte

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Zuständige Stelle

Ämter und Gemeinden

Ansprechpunkt

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung Ihres Ausbildungs- oder Studienortes.