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Datum: 19.09.2023

Laub von öffentlichen Flächen wird wieder abgeholt

Laub © pixabay

Auch wenn die Temperaturen es noch nicht vermuten lassen. Der Herbst steht schon in den Startlöchern und das Laub fällt.

Gemäß § 4 der Straßenreinigungssatzung Ludwigslusts sind Eigentümer*innen von Grundstücken verpflichtet, das Laub auf den öffentlichen Flächen vor ihren Grundstücken zusammenzukehren. Auch in diesem Jahr wird der Betriebshof die Straßen regelmäßig abfahren und das Laub aufnehmen.

Um einen reibungslosen Abtransport zu ermöglichen, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Bitte kehren Sie pro Grundstück einen Laubhaufen an einer von der Straße aus leicht zugänglichen Stelle zusammen, immer etwas abseits des Baumstammes. Äste und größeres Holz müssen getrennt gelagert werden. Laub, welches in Behältnisse (BigBack, Gitterbox oder ähnliche) gelagert wird, wird nicht abgeholt.

Die Laubhaufen dürfen keine Steine oder Müll enthalten.

Blattwerk und Grünschnitt von privaten Flächen werden nicht durch den Betriebshof entsorgt. Dieses entsorgen Sie bitte bei den zuständigen Annahmestellen selbstständig.

Werden in den Laubhaufen wiederholt Steine oder Müll gefunden oder beinhaltet er Blattwerk, welches nicht vom öffentlichen Flächen stammt, so werden diese Haufen nicht mehr entsorgt.

Die Abfuhrtermine entnehmen Sie bitte beigefügtem Plan.