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Freiwillige Feuerwehr

Wir brauchen Dich!

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir jederzeit motivierte Leute aus Ludwigslust. Die Freiwillige Feuerwehr Ludwigslust ist eine Einrichtung der Stadt Ludwigslust und besteht aus ehrenamtlich tätigen Personen. Unser Einsatzspektrum umfasst die Brandbekämpfung, die technische Hilfe bei Verkehrsunfällen und Unwettern und die überregionale Hilfe. Seit über 140 Jahren sind wir an 365 Tagen im Jahr erfolgreich in der Sicherheitsbranche tätig und übernehmen für unsere Bürger unlösbare Aufgaben.

Bei der Freiwilligen Feuerwehr kommen nur ehrenamtlich aktive Kameraden zum Einsatz. Die Einsatzkräfte nehmen an Ausbildungsdiensten und Fortbildungsmaßnahmen sowie an Lehrgängen der Kreis- und Landesfeuerwehrschule teil. Ihre vollständige Schutzausrüstung wird durch die Stadt Ludwigslust gestellt. Zusammen mit der Technik auf den Einsatzfahrzeugen bilden sie die Einheiten Staffel, Gruppe, Löschzug.


Du bist

  • zwischen 17 und 50 Jahre alt
  • körperlich und geistig gesund
  • motivert, teamfähig und technisch interessiert


Dann bieten wir dir

  • immer abwechslungsreiche Tätigkeiten
  • ständig neue Herausforderungen
  • Teamarbeit
  • sinnvolle Freizeitgestaltung
  • modernste Technik
  • neue Freunde
  • kontinuierliche Weiterbildungsmöglichkeiten
  • gute Aufstiegschancen


Hauptaufgabe der Freiwilligen Feuerwehr

Unserer Hauptaufgabe ist und bleibt die Brandbekämpfung. Bei Feuern größeren Ausmaßes sind wir auf umliegende Feuerwehren angewiesen, die uns bei der Brandbekämpfung helfen.

Bei Einsätzen der Technischen Hilfeleistung befreit die Feuerwehr Personen aus Notlagen und wehrt Gefahren für Menschen und Sachwerte ab. Ludwigsluster Kameraden leisten Hilfe bei der Beseitigung von Sturmschäden und anderen Umweltereignissen. 


Unsere Feuerwehrmänner und -mädels beteiligen sich an Wettkämpfen und Sportraining, bleiben dennoch über Pieper ständig einsatzbereit.


Wehrführer

Jugendfeuerwehr
Gemeindejugendwart

Christin Vogel

Kummer Nancy Ressel
Techentin Paul Düring
Ludwigslust Christian Ehrke
Gemeindefeuerwehr
Gemeindewehrführer Tobias Warnke
Stellv. Gemeindewehrführer Philipp Streif
Ortsfeuerwehr Ludwigslust Ringo Klitta
Ortsfeuerwehr Techentin Bodo Thees
Ortsfeuerwehr Glaisin Christoph Wolter
Ortsfeuerwehr Kummer Stefan Geier
Ortsfeuerwehr Hornkaten Tobias Stier


Die Geschichte unserer Feuerwehr

Immer wieder wurde in der Ludwigsluster Geschichte die Diskussion um das „wahre“ Gründungsdatum der Feuerwehr geführt. Lange konnte aus Sicht des Stadtarchives keine zufriedenstellende Auskunft dazu geben werden. Der Aufarbeitungsstand der Stadtakten ließ keinen Zugriff auf die entsprechenden Akten zu. Mittlerweile sind die vorliegenden Stadtakten alle sortiert und registriert und eine Einsichtnahme ist jederzeit möglich. Im Laufe der Jahre wurden immer wieder verschiedene archivische Fundstücke als Grundlage für ein Gründungsdatum angenommen.  


27.04.1863 

Herzog Friedrich Franz setzte 1863 die Feuerpolizei- und Feuerlösch-Ordnung für Ludwigslust incl. Kleinow in Kraft. Für die Einwohner des Ortes werden neben zahlreichen Pflichten zur Brandverhütung auch Regelungen getroffen, wie der Brandschutz personell zu handhaben ist. Zur Löschung entstehender Feuer hat die Kommune die erforderliche Zahl an Spritzen bereitzuhalten. 1863 waren das in Ludwigslust drei größere und zwei kleinere Spritzen. Die Aufsicht und Befehlsgewalt über die sog. „Löschanstalten“ wurden dem örtlichen Gericht zugesprochen. Bei diesem waren gegen Bezahlung entsprechend der Feuerlösch-Ordnung die Spritzenmeister und ein Rohrführer angestellt.

Die Feuerlöschordnung sieht vor, dass die Pumpen der Spritzen von Freiwilligen bedient werden sollen. Für den Fall jedoch, dass sich nicht ausreichend Freiwillige melden, können durch das Gericht Bürger unentgeltlich zum Pumpendienst verpflichtet werden. Die Dienstverpflichtung beträgt dann zwei Jahre. Auch zum Wasserschöpfen sollen Bürger zwangsverpflichtet werden können, obwohl hier der Dienst innerhalb 14 Tagen quittiert werden konnte.

Weiterhin sollte eine aus 50 zuverlässigen Personen bestehende Feuerwache gebildet werden, die, soweit sich nicht ausreichend Freiwillige finden, aus dem bereits ausgeschiedenen Spritzendienst zu rekrutieren sind. Dieser Dienst ist mit drei Jahren Dienstzeit festgeschrieben.

Der Herzog legte mit dieser Feuerlöschordung bereits die Grundlagen für die Bildung eines freiwilligen Feuerwehrdienstes. Dem Aufruf zum freiwilligen Eintritt in die Feuerwehr folgten jedoch nur drei Personen, der Webermeister Helmcke, der Dekorationsmaler Clement und der Schuster Baumann. Diese drei waren die ersten drei Freiwilligen Feuerwehrmänner von Ludwigslust.

Im Oktober / November 1863 wurden dann 43 Bürger aufgefordert, sich zum Pflichtdienst bereit zu halten, es sei denn, sie könnten plausible Einwände gegen diesen Dienst geltend machen. Am 2.Dezember 1863 standen dann 47 dienstverpflichtete und drei freiwillige Personen für den Dienst in der Feuerwehr zur Verfügung.

Da es sich hierbei mehrheitlich um zwangsverpflichtete Personen handelte, kann wohl von einer Freiwilligen Feuerwehr keine Rede sein.

Die Einführung des Feuerlöschwesens in Ludwigslust ist eindeutig auf das Jahr 1863 zu datieren. Die Gründung der ersten Feuerwehr ebenfalls 1863.


1867 / 1911

Lange bezog sich die Feuerwehr in ihren Aussagen zum Gründungsdatum auf einen Auszug aus den Teterower Nachrichten „Amtlicher Teterower Anzeiger“ vom 02.08.1911 in welchem ein Artikel zum 25.Verbandstag des mecklenburgischen Feuerwehrverbandes erschienen ist. Darin wird erwähnt, dass die Ludwigsluster Feuerwehr seit 1867 bestehen soll. Wie es zu dieser Aussage kommt, kann heute nicht mehr nachvollzogen werden, es kann sich hier nur eindeutig um einen Fehler handeln. Jahrelang wurde dieses Datum jedoch als Gründungsdatum angesehen, da man wahrscheinlich keine anderen Unterlagen zur Verfügung hatte, um dieses Datum zu überprüfen.


1868

Vielleicht war es den Ludwigslustern unangenehm, ständig für den Dienst zwangsverpflichtet zu werden, vielleicht wuchs mit den Jahren auch die Einsicht in die Notwendigkeit, sich freiwillig im Feuerschutz zu engagieren. Jedenfalls teilte das Großherzogliche Gericht, welches vor der Stadtgründung für die örtlichen Angelegenheiten zuständig war, mit, dass es auf Grund der zahlreichen Wünsche der Einwohner beabsichtigt, eine Freiwillige Feuerwehr ins Leben zu rufen. Als Voraussetzung hierfür wird die ausreichende finanzielle Ausstattung der Wehr angesehen.

Am 16. Oktober 1868 bewilligt das Großherzogliche Gericht 100 Thaler aus seiner Schatulle für die Einrichtung der Freiwilligen Feuerwehr und ruft Ende November mehrmals über das Ludwigsluster Wochenblatt Freiwillige auf. Zwölf Personen meldeten sich zum Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr.

Am 10. Dezember 1868 unterzeichnet das Großherzogliche Gericht das Statut der Freiwilligen Feuerwehr zu Ludwigslust. Der 10. Dezember 1868 kann somit als Gründungsdatum der Freiwilligen Feuerwehr Ludwigslust angesehen werden.
22. März 1875 beantragten die Mitglieder der Feuerwehr die Änderung des Statutes und übergaben dem Gericht den Entwurf, seitdem übernimmt die Kämmerei der Stadt Ludwigslust die Kosten für die Erhaltung und Pflege der Gerätschaften. Zu diesem Zeitpunkt sind 26 Personen Mitglied der Wehr.

Die Arbeit der Feuerwehr war geprägt von ständigem Kommen und Gehen der Mitglieder, was ein exaktes Arbeiten der Wehr ausschloss, weiterhin ist davon auszugehen, dass immer noch einige Personen zwangsverpflichtet werden müssen, um die in der Feuerschutzordnung erforderliche Zahl an Personen zu erreichen. Das Arbeiten der Wehr kann in diesen Jahren als schwierig eingeschätzt werden.

Die Gründung der ersten Freiwilligen Feuerwehr jedoch erfolgte 1868.


1881

Am 1. Dezember 1881 erging eine Nachricht an den Magistrat, dass die Feuerwehr auf ihrer Generalversammlung am 30. November 1881 beschlossen hat, dieselbe als Korps aufzulösen und es wurde mitgeteilt, dass sämtliche Mannschaften austreten. Doch schon am nächsten Tag wurden dieselben Kameraden ins Rathaus geladen und zum Feuerlöschdienst verpflichtet.


1882

10. Februar. Der Bürgerausschuss beschließt, dem Magistrat mitzuteilen, dass eine freiwillige Feuerwehr nicht wieder gegründet werden solle.
16. März. Es wird ein Komitee zur Gründung einer freiwilligen Feuerwehr ins Leben gerufen
29. März. Es finden sich 24 Personen im Rathaus ein, die zum Eintritt in die Feuerwehr bereit sind und die Neugründung der Freiwilligen Feuerwehr wurde beschlossen.

Über die neue Feuerlöschordnung wurde im Bürgerausschuss noch einige Zeit gestritten, dann aber am 23. Mai 1882 bestätigt. Das neue Statut stellte die Wehr ab sofort unter die Aufsicht und den Schutz des Magistrates.

Gelegentlich wird in der Ludwigsluster Geschichtsschreibung davon ausgegangen, dass die Ludwigsluster Feuerwehr 1882 gegründet oder zumindest neu gegründet wurde.

Ich halte diese Einschätzung nicht für richtig, denn es entstand trotz der De-facto-Unterbrechung und der De-facto-Neugründung keine Lücke in der Tätigkeit der Feuerwehr. Es kam zu  einer Neuorientierung, wie es sie in der Geschichte von Vereinen des Öfteren gibt.  

In Ludwigslust war das Gründungsdatum der Freiwilligen Feuerwehr bisher immer ein unklares Thema gewesen. Bezogen auf das Jahr 1882 wurde z.B. im Jahr 1932 der 50. Jahrestag der Feuerwehr in Ludwigslust groß und festlich begangen. Girlanden und Flaggen schmückten die ganze Stadt, denn in Verbindung mit diesem Jahrestag wurde damals der 37. Verbandstag des Mecklenburgischen Feuerwehrverbandes in Ludwigslust abgehalten. Ein Fackelzug mit Marschmusik, eine große Begrüßungsfeier mit über 800 Gästen umrahmten die Veranstaltung, selbst der Großherzog war zu Gast. In einem Zeitungsartikel aus dem Ludwigsluster Tageblatt vom 25. Juni 1932 wurde über das Ereignis ausführlich berichtet.

Erstaunlich ist folgendes: man war sich schon darüber im Klaren, dass die Feuerwehr bereits vor 1882 bestanden hat, trotzdem hat man das Jahr 1882 als Gründungsjahr hingenommen. Meine Vermutung, auch damals „suchte“ man hin und wieder Gelegenheiten, Feste zu feiern und die Stadt etwas bekannter zu machen.

1882 erfolgte eine Neustrukturierung der Freiwilligen Feuerwehr oder eine Neugründung, das liegt ganz im Auge des Betrachters und im Ermessen der Freiwilligen Feuerwehr.