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Änderung der Daten des Hundehalters eines gefährlichen Hundes melden

Leistungsnummer: 99110009014000

Ändert sich der Name der Hundehalterin oder des Hundehalters z. B. durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen. 

Ändert sich der Name der Hundehalterin oder des Hundehalters z. B. durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.

Auch bei einem Umzug innerhalb des Stadtgebiets sowie der Ortsteile ist der zuständigen Behörde die neue Adresse mitzuteilen. Dies kann formlos erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

17.11.2022

Zuständige Stelle

Zuständig sind die örtlichen Ordnungsbehörden

Stadt Ludwigslust

Steuern und Abgaben

Schloßstraße 38

19288 Ludwigslust

Frau Sophie Rödiger

Tel. 03874 526-144

Fax 03874 526-109

E-Mail: steuern@ludwigslust.de 

Raum: 119

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren an.

Verfahrensablauf

Sie können die Änderung persönlich, schriftlich oder online über das Serviceportal der Stadt Ludwigslust vornehmen.

Hier gelangen Sie zur Onlinebeantragung