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Änderung der Daten des Hundehalters für die Hundesteuer melden

Leistungsnummer: 99110009014001

Eine Namensänderung oder Adressänderung des Hundehalters ist der zuständigen Wohnsitzgemeinde mitzuteilen.

Ändert sich der Name des Hundehalters beispielsweise durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Wohnsitzgemeinde der neue Name mitzuteilen.
Zieht ein Hundehalter innerhalb der Wohnsitzgemeinde um, ist die Adressänderung bei der für die Hundesteuer zuständigen Behörde anzuzeigen. Falls ein Hundehalter aus der Wohnsitzgemeinde verzieht, muss der Hund oder die Hunde abgemeldet und in der neuen Gemeinde angemeldet werden.

Rechtsgrundlage(n)

Fachlich freigegeben durch

eGo M-V

Fachlich freigegeben am

13.05.2022

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren an.

Verfahrensablauf

Sie können die Änderung persönlich, schriftlich oder online mitteilen.