Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland
Leistungsnummer: 99079003012001
Das Standesamt stellt Urkunden und beglaubigte Auszüge aus den Register aus.
Das Standesamt stellt Urkunden und beglaubigte Auszüge aus den Register aus.
Dabei sind Personenstandsurkunden auf Antrag denjenigen Personen zu erteilen, auf die sich ein Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.
Handlungsgrundlage(n)
- § 61-66 PStG (Benutzung)
- § 5 Abs. 5 PStG (Fristen)
- § 48 PStG
- § 50 PStG
- § 61-66 PStG (Benutzung)
- § 5 Abs. 5 PStG (Fristen)
- § 58 Personenstandsgesetz (PStG)
- §§ 48, 50 Personenstandverordnung (PStV)
- § 1 der Verordnung über Kosten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Europa in Verbindung mit der Anlage (Ziffer 4.3.2)
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument) zur Antragsberechtigung
- Nachweis des rechtlichen Interesses
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Vertretung die schriftliche Vollmacht der berechtigenden Person und der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- gegebenenfalls den Nachweis über das rechtliche Interesse
Voraussetzungen
- Die antragstellende Person muss selbst die Person sein, auf die sich der Registereintrag bezieht.
- Ebenfalls Antragsberechtigt sind Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren, Abkömmlingen oder eine andere Person, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- Für die Ausstellung einer Urkunde können Kosten entstehen.
- Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Standesamt.
- Für die Ausstellung einer Urkunde fallen in der Landeshauptstadt Schwerin 15,- € Gebühren an
- Für jedes weitere Exemplar bei gleichzeitiger Bestellung fallen in der Landeshauptstadt Schwerin 7,50 € Gebühren an
Lebenspartnerschaftsurkunde: 15,00 EUR, für jede weitere gleichzeitig beantragte Urkunde 7,50 EUR
- Gebühr: 15,00 Euro
Verfahrensablauf
Die antragstellende Person beantragt die Ausstellung einer Personenstandsurkunde, oder beglaubigten Auszug aus dem Register.
Ebenfalls Antragsberechtigt sind Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren, Abkömmlingen oder eine andere Person, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann.
Das Standesamt stellt nach Prüfung der Berechtigung die Urkunde oder den beglaubigten Auszug aus dem Register aus.
Neben der persönlichen sowie schriftlichen Beantragung per Post, Fax oder E-Mail haben Sie auch die Möglichkeit die Urkundenbestellung online vorzunehmen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Vor Ausstellung der Urkunde erhalten Sie eine Gebührenaufforderung. Nach Begleichung der Gebühr wird Ihnen die Urkunde übersandt.
Bearbeitungsdauer
Einzelfallabhängig
Formulare
Diverse (Kommunalabhängig)
Fachlich freigegeben durch
Senator für Inneres, Referat 23 – Personenstandrecht, des Landes Bremen
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Die Ausstellung einer Urkunde erfolgt i.d.R. durch das Standesamt welches das zu Grunde liegende Register führt.
Sie stellen den Antrag bei dem Standesamt, das die im Ausland begründete Lebenspartnerschaft in dem von ihm geführten Lebenspartnerschaftsregister nachbeurkundet hat.
Die Ausstellung einer Urkunde erfolgt durch das Standesamt, welches das zu Grunde liegende Register führt.
Sie stellen den Antrag bei dem Standesamt, das die im Ausland begründete Lebenspartnerschaft in dem von ihm geführten Lebenspartnerschaftsregister nachbeurkundet hat.
Standesamt Ludwigslust
Schloßstraße 38
19288 Ludwigslust
Frau Dorena Beyer
Telefon: 03874 526-187
Fax: 03874 526-109
E-Mail: standesamt@ludwigslust.de
Raum: 136
Frau Beate Ott
Telefon: 03874 526-188
Fax: 03874 526-109
E-Mail: standesamt@ludwigslust.de
Raum: 137
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an Ihr zuständiges, registerführendes Standesamt