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Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland

Leistungsnummer: 99079003012001

Das Standesamt stellt Urkunden und beglaubigte Auszüge aus den Register aus.

Das Standesamt stellt Urkunden und beglaubigte Auszüge aus den Register aus.

Dabei sind Personenstandsurkunden auf Antrag denjenigen Personen zu erteilen, auf die sich ein Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.

Handlungsgrundlage(n)

  • § 61-66 PStG (Benutzung)
  • § 5 Abs. 5 PStG (Fristen)
  • § 48 PStG
  • § 50 PStG

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument) zur Antragsberechtigung
  • Nachweis des rechtlichen Interesses
  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung die schriftliche Vollmacht der berechtigenden Person und der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • gegebenenfalls den Nachweis über das rechtliche Interesse

Voraussetzungen

  • Die antragstellende Person muss selbst die Person sein, auf die sich der Registereintrag bezieht.
  • Ebenfalls Antragsberechtigt sind Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren, Abkömmlingen oder eine andere Person, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • Für die Ausstellung einer Urkunde können Kosten entstehen.
  • Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Standesamt.
  • Für die Ausstellung einer Urkunde fallen in der Landeshauptstadt Schwerin 15,- € Gebühren an
  • Für jedes weitere Exemplar bei gleichzeitiger Bestellung fallen in der Landeshauptstadt Schwerin 7,50 € Gebühren an

Lebenspartnerschaftsurkunde: 15,00 EUR, für jede weitere gleichzeitig beantragte Urkunde 7,50 EUR

  • Gebühr: 15,00 Euro

Verfahrensablauf

Die antragstellende Person beantragt die Ausstellung einer Personenstandsurkunde, oder beglaubigten Auszug aus dem Register.

Ebenfalls Antragsberechtigt sind Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren, Abkömmlingen oder eine andere Person, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann.

Das Standesamt stellt nach Prüfung der Berechtigung die Urkunde oder den beglaubigten Auszug aus dem Register aus.

Neben der persönlichen sowie schriftlichen Beantragung per Post, Fax oder E-Mail haben Sie auch die Möglichkeit die Urkundenbestellung online vorzunehmen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Vor Ausstellung der Urkunde erhalten Sie eine Gebührenaufforderung. Nach Begleichung der Gebühr wird Ihnen die Urkunde übersandt.

Hier gelangen Sie zur Onlinebeantragung

Bearbeitungsdauer

Einzelfallabhängig

Formulare

Diverse (Kommunalabhängig)

Fachlich freigegeben durch

Senator für Inneres, Referat 23 – Personenstandrecht, des Landes Bremen

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

13.10.2020 10.12.2020

Zuständige Stelle

Die Ausstellung einer Urkunde erfolgt i.d.R. durch das Standesamt welches das zu Grunde liegende Register führt.

Sie stellen den Antrag bei dem Standesamt, das die im Ausland begründete Lebenspartnerschaft in dem von ihm geführten Lebenspartnerschaftsregister nachbeurkundet hat.

Die Ausstellung einer Urkunde erfolgt durch das Standesamt, welches das zu Grunde liegende Register führt.

Sie stellen den Antrag bei dem Standesamt, das die im Ausland begründete Lebenspartnerschaft in dem von ihm geführten Lebenspartnerschaftsregister nachbeurkundet hat.

Standesamt Ludwigslust
Schloßstraße 38
19288 Ludwigslust

Frau Dorena Beyer
Telefon: 03874 526-187
Fax: 03874 526-109
E-Mail: standesamt@ludwigslust.de
Raum: 136

Frau Beate Ott
Telefon: 03874 526-188
Fax: 03874 526-109
E-Mail: standesamt@ludwigslust.de
Raum: 137

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an Ihr zuständiges, registerführendes Standesamt