Nebenwohnung abmelden
Leistungsnummer: 99115005070002
Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
vorhandene Personaldokumente (Personalausweis und / oder Reisepass)
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Gebühren an.
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Die Nebenwohnung kann nicht bei der für die Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde abgemeldet werden (§ 21 Absatz 4 BMG). Sie haben den Auszug aus der Nebenwohnung der Meldebehörde, die für Ihre alleinige Wohnung oder Hauptwohnung zuständig ist, mitzuteilen. In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Meldebehörden die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, die Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte sowie der amtsfreien Gemeinden und die Amtsvorsteher der Ämter als örtliche Meldebehörden.
Ziehen Sie aus einer Ihrer Nebenwohnungen im Inland aus und beziehen keine neue Wohnung, so haben Se dies der Meldebehörde, die für die Nebenwohnung zuständig ist, oder der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist, mitzuteilen.
Meldebehörde Ludwigslust
Schloßstraße 41
19288 Ludwigslust
Frau Kristin Grunau
Telefon: 03874 526-185
Fax: 03874 526-109
E-Mail: meldebehoerde@ludwigslust.de
Raum: Bürger- und Touristenzentrum (Alte Post)
Frau Menia Sulimma
Telefon: 03874 526-186
Fax: 03874 526-109
E-Mail: meldebehoerde@ludwigslust.de
Raum: Bürger- und Touristenzentrum (Alte Post)
Ansprechpunkt
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Die Nebenwohnung kann nicht bei der für die Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde abgemeldet werden (§ 21 Absatz 4 BMG). Sie haben den Auszug aus der Nebenwohnung der Meldebehörde, die für Ihre alleinige Wohnung oder Hauptwohnung zuständig ist, mitzuteilen. In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Meldebehörden die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, die Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte sowie der amtsfreien Gemeinden und die Amtsvorsteher der Ämter als örtliche Meldebehörden.
Verfahrensablauf
Sie können die Abmeldung der Nebenwohnung persönlich, schriftlich oder online über das Serviceportal der Stadt Ludwigslust vornehmen.