Schiedsstelle
Die Aufgabe der Schiedsstelle besteht darin, Streitigkeiten zwischen Bürgern untereinander bzw. Bürgern und Firmen, Vereinen und Einrichtungen zu schlichten. Bürger, die sich mit ihren Anliegen an die Schiedsstelle wenden möchten, erreichen Herrn Oliver Urban schriftlich unter:
Ginsterweg 8
19288 Ludwigslust
oder telefonisch von montags bis freitags jeweils von 9-16 Uhr unter 03874 425913.
Geschlichtet werden Nachbarschaftsstreitigkeiten jeglicher Art und Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdung, gefolgt von Forderungen nach Unterlassung oder Vornahme von bestimmten Handlungen - Dinge eben, bei denen Nachbarn sich zu einer Sache oder über ein Verhalten in Streit geraten.
Was bedeutet "schlichten"
Im Gespräch wird versucht, Probleme zu klären und eine Lösung herbeizuführen. Ziel ist es, dass sich die streitenden Parteien über die Beilegung ihres Streites einigen, einen Vergleich schließen.
Die Schiedsperson wirkt als neutraler Moderator mit ihrer Gesetzeskenntnis beratend mit. - Es werden keine Beschlüsse gefasst oder Urteile gefällt!
Vorteile einer Schiedsstelle
Neben der örtlichen Nähe der Schiedsstelle, den kürzeren Wartezeiten und dem im Verhältnis zum Gerichtsverfahren weitaus geringeren Kosten gibt es einen ganz wichtigen Vorteil: Die Parteien können sich mit Hilfe eines neutralen Moderators aussprechen und einigen, sie können somit einen Konflikt durch eigenes Zutun lösen.
Kosten
Die Schiedsstelle erhebt für ihre Tätigkeit Kosten in Form von Gebühren und Ausgaben. Für die Verfahrensgebühr, Schreib- und Portoauslagen ist eine Vorauszahlung von 40 Euro zu leisten. Erst dann wird von der Schiedsperson das Verfahren eingeleitet.
Der Antrag auf Durchführung eines Schiedsverfahrens ist bei der Schiedsstelle schriftlich einzureichen (Name, Vorname, Anschrift der Personen, Angabe des Streitgegenstandes, Unterschrift des Antragstellers) oder mündlich bei der Schiedsperson zu Protokoll zu geben.