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Europawahl durchführen

Leistungsnummer: 99128003058000

Wie die Europawahl durchgeführt wird, erfahren Sie hier.

Sie geben Ihre Stimme auf einem Stimmzettel ab. Diesen erhalten Sie vom Wahlvorstand, wenn Sie den Wahlraum betreten. Mit dem Stimmzettel gehen Sie dann einzeln in die
Wahlkabine. Dort kennzeichnen Sie Ihren gewünschten Listenwahlvorschlag mit einem Kreuz oder anderweitig. Danach falten Sie den Stimmzettel so, dass man Ihre  Kennzeichnung nicht erkennen kann.
Die Schriftführerin oder der Schriftführer des Wahlvorstandes prüft dann, gegebenenfalls nachdem Sie auf Verlangen Ihre Wahlbenachrichtigung oder Ihren Ausweis vorgelegt haben, ob Sie im Wählerverzeichnis aufgeführt sind. Wenn dies der Fall ist, können Sie Ihren Stimmzettel in die Wahlurne einwerfen. Der Schriftführer oder die Schriftführerin vermerkt anschließend, dass Sie Ihre Stimme abgegeben haben.

Wahlberechtigte Deutsche werden automatisch in das Wählerverzeichnis der Stadt Ludwigslust eingetragen, sofern Sie in Ludwigslust oder in einem der Ortsteile mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung gemeldet sind.

Sie können das Wählerverzeichnis vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl werktags während der allgemeinen Öffnungszeiten im Einwohermeldeamt des Kooperativen Bürgerbüros Ludwgslust, in der Schloßstraße 41 einsehen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Wahlbenachrichtigung
  • Ausweisdokument

Voraussetzungen

Für die Stimmabgabe müssen Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis aufgeführt sein.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Die Europawahl wird folgendermaßen durchgeführt:

  • Wähler oder Wählerin betritt den Wahlraum,  Beisitzer beziehungsweise Beisitzerin gibt Stimmzettel aus,
  • Wähler oder Wählerin kennzeichnet und faltet Stimmzettel in der Wahlkabine,
  • Wähler beziehungsweise Wählerin tritt mit gefaltetem Stimmzettel an den Wahltisch,
  • Wahlvorstand prüft Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses (gegebenenfalls unter Vorlage eines Ausweisdokuments),
  • Wähler oder Wählerin wirft gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.

Bearbeitungsdauer

entfällt

Fristen

am Wahltag: 08:00 - 18:00 Uhr

Formulare

Persönliches Erscheinen nötig: ja

Rechtsbehelf

entfällt

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

21.04.2021

Zuständige Stelle

Wahlvorstand am Wahltag im Wahllokal

Gemeindewahlbehörde Ludwigslust

Ansprechpunkt

Wahlvorstand am Wahltag im Wahllokal