Inhalt

2024-04-25 Wahlbekanntmachung Europawahl Kommunalwahl

Wahlbekanntmachung

1.

Am

9. Juni 2024

finden

-          in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament und

-          in Mecklenburg-Vorpommern die Kommunalwahlen

statt.

Gewählt werden in der Stadt Ludwigslust

-               die Abgeordneten des Europäischen Parlaments

-               der Kreistag

-               die Stadtvertretung

Alle Wahlen dauern von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

2.   

 Die Stadt Ludwigslust ist in

Anzahl

10

4

allgemeine Wahlbezirke und

Briefwahlbezirke eingeteilt .

Wahlbezirk 001:                 Wahlraum:                    Rathaus, Schloßstr. 38

Wahlbezirk 002:                 Wahlraum:                    Freiwillige Feuerwehr Techentin, Mühlenstr. 33

Wahlbezirk 003:                 Wahlraum:                    Kita Parkviertel, Johann-Georg-Barca-Str. 19

Wahlbezirk 004:                 Wahlraum:                    Stadthalle, Christian-Ludwig-Str. 1

Wahlbezirk 005:                 Wahlraum:                    Sporthalle Grundschule Fritz-Reuter, Kanalstraße 26    

Wahlbezirk 006:                 Wahlraum                     Jobcenter Ludwigslust-Parchim, Grandweg 10

Wahlbezirk 007:                 Wahlraum:                    Autohaus Hildesheim, Wöbbeliner Straße 90     

Wahlbezirk 008:                 Wahlraum:                    Lennéschule, Rennbahnweg 1

Wahlbezirk 009:                 Wahlraum:                    Glaisin, Jugendclub, Lindenstraße 3a   

Wahlbezirk 010:                 Wahlraum:                    Kummer; Freiwillige Feuerwehr, Karl-Marx-Str. 12

Die Wahlbezirke sind barrierefrei zugänglich.

Briefwahlvorstand 901: Rathaus,                            Schloßstraße 38, Raum 227, Rathaussaal

Briefwahlvorstand 902: Rathaus,                            Schloßstraße 38, Raum 221

Briefwahlvorstand 903: Rathaus,                            Schloßstraße 38, Raum 223, Kinderbibliothek

Briefwahlvorstand 904: Nebengebäude Rathaus,    Schloßstraße 36, Beratungsraum

Die Wahlbezirke gehören zum Wahlbereich Nr. 5 des Landkreises Ludwigslust-Parchim.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom

Datum

02.05.2024

bis

Datum

18.05.2024

zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die wahlberechtigte Person zu wählen hat.

      Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses

für die Europawahl

um

15:00

Uhr                                    in

Ort und Raum

Schloßstraße 36, Beratungsraum

,

      für die Kommunalwahlen

        um

15:00

 Uhr                                   in

Ort und Raum

Schloßstraße 38, Raum 227, Rathaussaal

,

   um

15:00

 Uhr                               in

Ort und Raum

Schloßstraße 38, Raum 221

,

        um

15:00

 Uhr                                   in

Ort und Raum

Schloßstraße 38, Raum 223, Kinderbibliothek

zusammen.

3.     Alle Wahlberechtigten können in dem Wahlraum des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Für die Stimmabgabe in einem anderen Wahlraum benötigen sie die Briefwahlunterlagen mit dem Wahlschein (Näheres dazu unten bei Nummer 5.3).

Alle Wahlberechtigten sollen zur Wahl ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitbringen. Sie haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes auszuweisen.

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln.

Die Wahlberechtigten erhalten bei Betreten des Wahlraums für die Europawahl und für die Kommunalwahlen, für die sie wahlberechtigt sind, Stimmzettel ausgehändigt. Die Stimmzettel müssen in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem dafür vorgesehenen besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Es ist darauf zu achten, dass mehrere Stimmzettel getrennt gefaltet und nicht ineinandergelegt werden dürfen.

In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

Blinde oder sehbehinderte Wahlberechtigte können sich bei der Europawahl zur Kennzeichnung des Stimmzettels einer Stimmzettelschablone bedienen. Diese ist selbst mitzubringen. Zur Stimmabgabe bei den Kommunalwahlen werden von den Blindenvereinen keine Stimmzettelschablonen hergestellt.

Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert sind, können sich von einer anderen Person helfen lassen. Die Hilfsperson, die auch Mitglied des Wahlvorstandes sein kann, aber nicht selbst kandidieren oder als Vertrauensperson benannt sein darf, ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung erlangt hat. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der wahlberechtigten Person selbst getroffen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der wahlberechtigten Person ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. 

3.1 Wahl zum Europäischen Parlament

Gewählt wird mit amtlichen weißen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgehändigt werden.

                  Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Parteien und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerberinnen und Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung der oder des Vorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung.

Die Wahlberechtigten geben ihre Stimme in der Weise ab, dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welchem Wahlvorschlag die Stimme gelten soll.

Der gekennzeichnete und gefaltete Stimmzettel ist von der Wählerin oder von dem Wähler selbst in die Wahlurne zu legen.

Der Wahlbezirk 005, Wahlraum Sporthalle Grundschule Fritz-Reuter, Kanalstraße 26 der Stadt Ludwigslust ist in die repräsentative Wahlstatistik der Europawahl einbezogen.

Die Wählerinnen und Wähler des aufgeführten Wahlbezirkes erhalten für die Stimmabgabe einen Stimmzettel mit Unterscheidungsaufdruck nach Altersgruppen und Geschlecht. Weitere Hinweise zur repräsentativen Wahlstatistik enthält die Ergänzung zu dieser Wahlbekanntmachung.

3.2 Wahl des Kreistages

Gewählt wird mit amtlichen grünen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgehändigt werden.

                   Jede Wählerin und jeder Wähler hat drei Stimmen.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die im Wahlbereich zugelassenen Wahlvorschläge unter Angabe von Name und Kurzbezeichnung der Partei oder Wählergruppe bzw. der Bezeichnung "Einzelbewerberin Nachname“ oder „Einzelbewerber Nachname", den Nachnamen, den Vornamen, den Beruf/die Tätigkeit, die PLZ und den Wohnort der Bewerberinnen und Bewerber. Rechts daneben befinden sich für jede Bewerberin und jeden Bewerber drei Kreise für die Kennzeichnung.

Die Wahlberechtigten geben ihre Stimmen in der Weise ab, dass sie in bis zu drei Kreisen jeweils ein Kreuz setzen oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welchen Bewerberinnen und Bewerbern die Stimmen gelten sollen.

Dabei können die drei Stimmen

- einer einzigen Bewerberin oder einem einzigen Bewerber oder

- verschiedenen Bewerberinnen oder Bewerbern desselben Wahlvorschlages oder

- Bewerberinnen und Bewerbern verschiedener Wahlvorschläge

gegeben werden. Bei Abgabe von mehr als drei Stimmen sind alle abgegebenen Stimmen ungültig.

Der gekennzeichnete und gefaltete Stimmzettel ist von der Wählerin oder von dem Wähler selbst in die Wahlurne zu legen.

3.3 Wahl der Stadtvertretung

Gewählt wird mit amtlichen gelben Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgehändigt werden.

                   Jede Wählerin und jeder Wähler hat drei Stimmen.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die im Wahlbereich zugelassenen Wahlvorschläge unter Angabe von Name und Kurzbezeichnung der Partei oder Wählergruppe bzw. der Bezeichnung "Einzelbewerberin Nachname“ oder „Einzelbewerber Nachname",den Nachnamen, den Vornamen, den Beruf/Tätigkeit, die PLZ und den Ortsteil der Bewerberinnen und Bewerber. Rechts daneben befinden sich für jede Bewerberin und jeden Bewerber jeweils drei Kreise für die Kennzeichnung.

Die Wahlberechtigten geben ihre Stimmen in der Weise ab, dass sie in bis zu drei Kreisen jeweils ein Kreuz setzen oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welchen Bewerberinnen und Bewerbern die Stimmen gelten sollen.

Dabei können die drei Stimmen

- einer einzigen Bewerberin oder einem einzigen Bewerber oder

- verschiedenen Bewerberinnen oder Bewerbern desselben Wahlvorschlages oder

- Bewerberinnen und Bewerbern verschiedener Wahlvorschläge

gegeben werden. Bei Abgabe von mehr als drei Stimmen sind alle abgegebenen Stimmen ungültig.

Der gekennzeichnete und gefaltete Stimmzettel ist von der Wählerin oder von dem Wähler selbst in die Wahlurne zu legen.

4.   Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk für die einzelnen Wahlen sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5.   Wahlberechtigte mit Wahlschein und Briefwahlunterlagen haben bei den zeitgleichen Europa- und Kommunalwahlen nachfolgende Besonderheiten zu beachten.

5.1 Wahlberechtigte, die einen Wahlschein für die Europawahl haben, können an der Europawahl

im Landkreis Ludwigslust-Parchim, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,

a)   durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Landkreisesoder

b)   durch Briefwahl

teilnehmen.

5.2 Wahlberechtigte, die einen Wahlschein für die Kommunalwahlen haben, können an der

-  Kreistagswahl und an der Gemeindevertretungswahl in dem Wahlbereich, für den der Wahlschein gilt,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlbereiches oder

b) durch Briefwahl

         teilnehmen.

5.3 Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindewahlbehörde amtliche Stimmzettel, amtliche Stimmzettelumschläge sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Für verbundene Kommunalwahlen kann ein gemeinsamer Wahlbrief verwendet werden.

6.   Alle Wahlberechtigten können ihr Wahlrecht für die Europawahl und für die Kommunalwahlen jeweils nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt bei der Europawahl auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind. Eine Ausübung des Wahlrechts durch Vertreter anstelle der Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung der wahlberechtigten Person oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung der wahlberechtigten Person eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Ort, Datum

Ludwigslust, den 25.04.2024

Die Gemeindewahlbehörde

gez. Stefan Pinnow


Ergänzung zur Wahlbekanntmachung

Durchführung einer repräsentativen Wahlstatistik

zur Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments

am 9. Juni 2024

  1. Auf der Grundlage § 3 des Wahlstatistikgesetzes vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023), geändert durch Artikel 1a des Gesetzes vom 27. April 2013 (BGBl. I S. 962) werden zur Europawahl 2024 unter Wahrung des Wahlgeheimnisses in ausgewählten allgemeinen Wahlbezirken und Briefwahlbezirken repräsentative Auszählungen nach dem Wahltag durchgeführt.

Aus den Ergebnissen werden in den Folgemonaten repräsentative Wahlstatistiken über

a)     die Wahlberechtigten, Wahlscheinvermerke und die Beteiligung an den Wahlen nach Geschlecht und
10 Geburtsjahresgruppen, sowie

b)     die Wählerinnen und Wähler und ihre Stimmabgabe für die einzelnen Wahlvorschläge nach Geschlecht und 6 Geburtsjahresgruppen sowie die Gründe für die Ungültigkeit von Stimmen

als repräsentative Bundesstatistiken erstellt.

Die ausgewählten allgemeinen Stichprobenwahlbezirke müssen mindestens 400 Wahlberechtigte und die ausgewählten Stichprobenbriefwahlbezirke mindestens 400 Wählerinnen und Wähler umfassen.

Die statistischen Auszählungen

-       der Wählerverzeichnisse nach a) werden in den Gemeindebehörden, in denen ausgewählte Wahlbezirke liegen und

-       der Stimmzettel nach b) im Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern

durchgeführt.

Nach § 6 des Wahlstatistikgesetzes dürfen die Wählerverzeichnisse und die gekennzeichneten Stimmzettel bei den wahlstatistischen Auszählungen nicht zusammengeführt werden.

  1. In die repräsentative Wahlstatistik ist der

a)     allgemeine Wahlbezirk mit der Wahlbezirksnummer                         005

Stadt Ludwigslust einbezogen.

3.   In den ausgewählten repräsentativen Wahlbezirken werden nur Stimmzettel verwendet, die einen für die repräsentative Wahlstatistik nachfolgend aufgeführten Zusatzaufdruck enthalten:

A.

männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 2000 bis 2008

B.

männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1990 bis 1999

C.

männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1980 bis 1989

D.

männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1965 bis 1979

E.

männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1955 bis 1964

F.

männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1954 und früher

G.

weiblich, geboren 2000 bis 2008

H.

weiblich, geboren 1990 bis 1999

I.

weiblich, geboren 1980 bis 1989

K.

weiblich, geboren 1965 bis 1979

L.

weiblich, geboren 1955 bis 1964

M.

weiblich, geboren 1954 und früher

Die Wählerin oder der Wähler erhält für die Stimmabgabe einen in Abhängigkeit vom Geschlecht und Alter mit Unterscheidungsaufdruck versehenen Stimmzettel ausgehändigt.

In repräsentativen Briefwahlbezirken werden mit den Briefwahlunterlagen ebenfalls Stimmzettel mit Unterscheidungsaufdruck zugesandt.

Die repräsentative Wahlstatistik hat keinen Einfluss auf die Ermittlung der Ergebnisse der Europawahl durch die Wahlvorstände in den repräsentativen Wahlbezirken.