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Gleichstellung

Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten

Gleichstellung bedeutet Frauen und Männern ein gleichermaßen selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Ziele sind u.a. der Abbau von Benachteiligungen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten gliedern sich in interne und externe Bereiche:

  • Beitragen zur Verwirklichung der Gleichberechtigung in der Gemeinde
  • Prüfung von Verwaltungsvorlagen auf ihre Auswirkungen für die Gleichstellung von Frauen und Männern und Zusammenarbeit mit den Gremien der Stadtverwaltung
  • Beratung von Beschäftigten und Einwohnenden bei geschlechterspezifischen Belangen oder Fragestellungen
  • Planung und Durchführung von Veranstaltungen und Projekten
  • Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen, Betrieben und Behörden auf regionaler Ebene, sowie Zusammenarbeit mit anderen Gleichstellungsbeauftragten auf regionaler und überregionaler Ebene