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2025-01-29 Haushaltssatzung der Stadt Ludwigslust für die Haushaltsjahre 2025 und 2026

Amtliche Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Stadt Ludwigslust

für die Haushaltsjahre 2025 und 2026

Aufgrund der §§ 45 i.V. m. § 47 Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 11.12.2024 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 und 2026 wird

1. im Ergebnishaushalt auf

2025

2026

einen Gesamtbetrag der Erträge von             

31.346.700 €

31.695.500 €

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

33.597.700 €

34.569.100 €

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von      

             0 €

-1.073.600 €

2. im Finanzhaushalt auf

a) einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

28.435.600 €

28.318.800 €

    einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen* von

29.795.100 €

30.536.500 €

    einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen**

-1.359.500 €

-2.217.700 €

b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 

2.984.200 € 

5.794.000 €

    einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

5.690.600 €

7.016.800 €

    einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

-2.706.400 €

-1.222.800 €

festgesetzt.

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen                    

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen

ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf

 3.000.000 €

1.600.000 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

 638.000 €

0 €            

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf        

 2.000.000 €

2.000.000 €

§ 5 Hebesätze

1. Grundsteuer

a)     für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf              

  310  v.H.

  310  v.H.

b)     für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf      

555  v.H.

555  v.H.

2. Gewerbesteuer auf       

 400  v.H.

400  v.H.

§ 6 Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt

in 2025: 181,8358    und    in 2026: 181,3231  Vollzeitäquivalente (VzÄ).                                                            

* einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

** Zeile 37 FHH

§ 7 weitere Vorschriften

Auszahlungen für Investitionen, für die Fördermittel zur Gesamtfinanzierung in den Haushalt eingestellt wurden, werden bei Ablehnung dieser Fördermittel in voller Höhe gesperrt. Eine Freigabe des Eigenanteils ist nur über einen Beschluss der Stadtvertretung möglich.

Die Zuständigkeit der Servicebereichsleiterin Finanzen für die Genehmigung von Haushalts-überschreitungen wird wie folgt festgesetzt:

- bei Aufwendungen / Auszahlungen, die sich auf gesetzliche Grundlagen (Finanzausgleichgesetz) und

  auf Verrechnungen sowie auf die Jahresrechnung beziehen, in unbegrenzter Höhe.

Geplante Aufwendungen für den Winterdienst und für Sachverständigenkosten (B-Pläne, F-Plan, Energiekonzept u. ä.) und Instandhaltungsmaßnahmen können in das kommende Jahr übertragen werden.

Nachrichtliche Angaben:  


2025 2026

1. Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31.Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

 

                               7.829.218 €

   

                                6.755.618 €

2. Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich (Muster 5b)

6.126.376 €

3.908.676 €

3. Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.Dezember des Haushaltsjahr  beträgt voraussichtlich

53.798.788 €

51.177.188 €


Ludwigslust, 29.01.2025                                                          

gez. Stefan Pinnow                                                                 

Bürgermeister

Die nach § 47 Abs. 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landrates Ludwigslust-Parchim als untere Rechtsaufsichtsbehörde zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 27.01.2025 wie folgt bekanntgegeben worden:

zu 2025:

  1. Dem unter § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Kredit zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsmaßnahmen in Höhe von 3.000.000 € wird die Genehmigung gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V erteilt. Die Genehmigungsurkunde ist in der Anlage beigefügt.
  2. Die unter § 3 der Haushaltssatzung veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 638.000 € werden gemäß § 54 Abs. 4 KV M-V genehmigt.

zu 2026:

  1. Dem unter § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Kredit zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsmaßnahmen in Höhe von 1.600.000 € wird die Genehmigung gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V erteilt. Die Genehmigungsurkunde ist in der Anlage beigefügt.

 

Weitere genehmigungspflichtige Festsetzungen sind nicht enthalten.

 

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Ludwigslust, Schloßstraße 38, im Fachbereich Finanzen

vom 29.01.-12.02.2025 öffentlich aus und ist über die Homepage der Stadt Ludwigslust im Ratsinformationssystem↵ zu finden.

Gez. Stefan Pinnow

Bürgermeister

Ein Verstoß der Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, kann gemäß § 5 der KV M-V nach Ablauf eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, der Verstoß wird innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Stadt Ludwigslust geltend gemacht.


29.01.2025