2025-01-29 Haushaltssatzung der Stadt Ludwigslust für die Haushaltsjahre 2025 und 2026
Amtliche Bekanntmachung
Haushaltssatzung der Stadt Ludwigslust
für die Haushaltsjahre 2025 und 2026
Aufgrund der §§ 45 i.V. m. § 47 Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 11.12.2024 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 und 2026 wird
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1. im Ergebnishaushalt auf |
2025 |
2026 |
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einen Gesamtbetrag der Erträge von |
31.346.700 € |
31.695.500 € |
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einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von |
33.597.700 € |
34.569.100 € |
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ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von |
0 € |
-1.073.600 € |
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2. im Finanzhaushalt auf |
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a) einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von |
28.435.600 € |
28.318.800 € |
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einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen* von |
29.795.100 € |
30.536.500 € |
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einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen** |
-1.359.500 € |
-2.217.700 € |
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b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit |
2.984.200 € |
5.794.000 € |
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einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von |
5.690.600 € |
7.016.800 € |
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einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von |
-2.706.400 € |
-1.222.800 € |
festgesetzt.
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
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Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf |
3.000.000 € |
1.600.000 € |
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
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Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf |
638.000 € |
0 € |
§ 4 Kassenkredite
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Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf |
2.000.000 € |
2.000.000 € |
§ 5 Hebesätze
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1. Grundsteuer |
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a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf |
310 v.H. |
310 v.H. |
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b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf |
555 v.H. |
555 v.H. |
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2. Gewerbesteuer auf |
400 v.H. |
400 v.H. |
§ 6 Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt
in 2025: 181,8358 und in 2026: 181,3231 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
* einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
** Zeile 37 FHH
§ 7 weitere Vorschriften
Auszahlungen für Investitionen, für die Fördermittel zur Gesamtfinanzierung in den Haushalt eingestellt wurden, werden bei Ablehnung dieser Fördermittel in voller Höhe gesperrt. Eine Freigabe des Eigenanteils ist nur über einen Beschluss der Stadtvertretung möglich.
Die Zuständigkeit der Servicebereichsleiterin Finanzen für die Genehmigung von Haushalts-überschreitungen wird wie folgt festgesetzt:
- bei Aufwendungen / Auszahlungen, die sich auf gesetzliche Grundlagen (Finanzausgleichgesetz) und
auf Verrechnungen sowie auf die Jahresrechnung beziehen, in unbegrenzter Höhe.
Geplante Aufwendungen für den Winterdienst und für Sachverständigenkosten (B-Pläne, F-Plan, Energiekonzept u. ä.) und Instandhaltungsmaßnahmen können in das kommende Jahr übertragen werden.
Nachrichtliche Angaben:
| 2025 | 2026 | |
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1. Zum Ergebnishaushalt Das Ergebnis zum 31.Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
7.829.218 € |
6.755.618 € |
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2. Zum Finanzhaushalt Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich (Muster 5b) |
6.126.376 € |
3.908.676 € |
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3. Zum Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum 31.Dezember des Haushaltsjahr beträgt voraussichtlich |
53.798.788 € |
51.177.188 € |
Ludwigslust, 29.01.2025
gez. Stefan Pinnow
Bürgermeister
Die nach § 47 Abs. 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landrates Ludwigslust-Parchim als untere Rechtsaufsichtsbehörde zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 27.01.2025 wie folgt bekanntgegeben worden:
zu 2025:
- Dem unter § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Kredit zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsmaßnahmen in Höhe von 3.000.000 € wird die Genehmigung gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V erteilt. Die Genehmigungsurkunde ist in der Anlage beigefügt.
- Die unter § 3 der Haushaltssatzung veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 638.000 € werden gemäß § 54 Abs. 4 KV M-V genehmigt.
zu 2026:
- Dem unter § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Kredit zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsmaßnahmen in Höhe von 1.600.000 € wird die Genehmigung gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V erteilt. Die Genehmigungsurkunde ist in der Anlage beigefügt.
Weitere genehmigungspflichtige Festsetzungen sind nicht enthalten.
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Ludwigslust, Schloßstraße 38, im Fachbereich Finanzen
vom 29.01.-12.02.2025 öffentlich aus und ist über die Homepage der Stadt Ludwigslust im Ratsinformationssystem↵ zu finden.
Gez. Stefan Pinnow
Bürgermeister
Ein Verstoß der Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, kann gemäß § 5 der KV M-V nach Ablauf eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, der Verstoß wird innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Stadt Ludwigslust geltend gemacht.
- PDF-Datei: 3.1 MB