2025-02-05 Haushaltssatzung der Stadt Ludwigslust für das städtebauliche Sondervermögen ,,Stadtumbaumaßnahmen Altstadt“ für die Haushaltsjahre 2025 und 2026
Amtliche Bekanntmachung
Haushaltssatzung der Stadt Ludwigslust
für das städtebauliche Sondervermögen ,,Stadtumbaumaßnahmen Altstadt“
für die Haushaltsjahre 2025 und 2026
Aufgrund der §§ 45 i.V. m. § 47 Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 11.12.2024 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 und 2026 wird
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2025 |
2026 |
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1. im Ergebnishaushalt auf |
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einen Gesamtbetrag der Erträge von |
537.000 € |
512.000 € |
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einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von |
537.000 € |
512.000 € |
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ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von |
0 € |
0 € |
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2. im Finanzhaushalt auf |
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a) einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von |
219.000 € |
184.000 € |
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einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von |
219.000 € |
184.000 € |
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einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von |
0 € |
0 € |
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b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von |
1.829.300 € |
1.170.800 € |
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einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von |
1.866.000 € |
1.234.000 € |
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einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von |
-36.700 € |
-63.200 € |
festgesetzt.
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
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ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf |
0 € |
0 € |
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
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Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf |
0 € |
0 € |
§ 4 Kassenkredite
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Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf |
0 € |
0 € |
§ 5 Eigenkapital
1. Zum Ergebnishaushalt
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Das Ergebnis zum 31.Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
0 € |
0 € |
2. Zum Finanzhaushalt
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.Dezember des
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Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
0 € |
0 € |
3. Zum Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.Dezember des Haushaltsjahres
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beträgt voraussichtlich |
0 € |
0 € |
Ludwigslust, 04.02.2025
gez. Lars Warnke
1.Stellv. d. Bürgermeisters Siegel
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 sind gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim am 13.12.2024 angezeigt worden. Die Satzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile und wurde durch die Rechtsaufsichtsbehörde zur Kenntnis genommen.
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Ludwigslust, Schloßstraße 38, im Fachbereich Finanzen
vom 05.02.-19.02.2025 öffentlich aus und ist über die Homepage der Stadt Ludwigslust im Ratsinformationssystem↵ zu finden.
gez. Lars Warnke
1.Stellv. d. Bürgermeisters
Ein Verstoß der Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, kann gemäß § 5 der KV M-V nach Ablauf eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, der Verstoß wird innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Stadt Ludwigslust geltend gemacht.
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