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2025-02-05 Haushaltssatzung der Stadt Ludwigslust für das städtebauliche Sondervermögen ,,Stadtumbaumaßnahmen Altstadt“ für die Haushaltsjahre 2025 und 2026

Amtliche Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Stadt Ludwigslust

für das städtebauliche Sondervermögen ,,Stadtumbaumaßnahmen Altstadt“

für die Haushaltsjahre 2025 und 2026

Aufgrund der §§ 45 i.V. m. § 47 Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 11.12.2024 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 und 2026 wird

           

2025

2026

1. im Ergebnishaushalt auf

einen Gesamtbetrag der Erträge von             

537.000 €

512.000 €

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

537.000 €

512.000 €

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

0 €

0 €

2. im Finanzhaushalt auf

a) einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von         

219.000 €

     184.000 €

    einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von

219.000 €

     184.000 €

    einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von                          

       0 €

       0 €

b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit  von 

1.829.300 € 

1.170.800 €

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

    1.866.000 €

  1.234.000 €

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

        -36.700 €

-63.200 € 

festgesetzt.

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen       

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen

ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf                  

0 €

0 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf   

0 €

0 €

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

0 €

0 €

§ 5 Eigenkapital

1. Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31.Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

0 €

0 €

2. Zum Finanzhaushalt

  Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.Dezember des                         

Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich                                        

0 €

0 €

3. Zum Eigenkapital

    Der Stand des Eigenkapitals zum 31.Dezember des Haushaltsjahres

    beträgt voraussichtlich                                 

0 €

0 €

Ludwigslust, 04.02.2025                                                          

gez. Lars Warnke                                                                                                        

1.Stellv. d. Bürgermeisters                                                        Siegel

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 sind gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim am 13.12.2024 angezeigt worden. Die Satzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile und wurde durch die Rechtsaufsichtsbehörde zur Kenntnis genommen.

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Ludwigslust, Schloßstraße 38, im Fachbereich Finanzen

vom 05.02.-19.02.2025 öffentlich aus und ist über die Homepage der Stadt Ludwigslust im Ratsinformationssystem↵ zu finden.

gez. Lars Warnke

1.Stellv. d. Bürgermeisters

Ein Verstoß der Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, kann gemäß § 5 der KV M-V nach Ablauf eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, der Verstoß wird innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Stadt Ludwigslust geltend gemacht.

05.02.2025