2025-10-20 Amtliche Bekanntmachung 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Ludwigslust für die Haushaltsjahre 2025/2026
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Ludwigslust für die Haushaltsjahre 2025/2026
Aufgrund des § 45 i.V.m. §§ 47, 48 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 15.10.2025
und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
|
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt |
||||
|
Der 1. Nachtragshaushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 werden |
||||
| 2025 | 2026 | |||
| 1. im Ergebnishaushalt | von bisher | auf | von bisher | auf |
| der Gesamtbetrag der Erträge | 31.346.700 € | 32.611.100 € | 31.695.500 € | 32.392.500 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 33.597.700 € | 33.811.100 € | 34.569.100 € | 34.748.000 € |
| das Jahresergebnis nach Veränderungen der Rücklagen | 0 € | 0 € | - 1.073.600 € | - 455.500 € |
|
2. im Finanzhaushalt |
||||
| a) der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen | 28.435.600 € | 29.600.000 € | 28.318.800 € | 29.015.800 € |
| der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen* | 29.795.100 € | 30.008.500 € | 30.536.500 € | 30.665.400 € |
| der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen** | - 1.359.500 € | - 408.500 € | - 2.217.700 € | - 1.699.600 € |
| b) der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit | 2.984.200 € | 2.357.200 € | 5.794.000 € | 7.712.000 € |
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 5.690.600 € | 5.239.700 € | 7.016.800 € | 11.585.800 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | - 2.706.400 € | - 2.882.500 € | - 1.222.800 € | - 3.873.800 € |
|
§ 2 Kredit für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen |
||||
|
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt von bisher |
3.000.000 € |
3.000.000 €. |
1.600.000 € |
1.600.000 €. |
|
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen |
||||
|
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird unverändert festgesetzt von bisher |
638.000 € |
638.000 €. |
0 € |
0 € |
|
§ 4 Kassenkredit |
||||
|
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird unverändert festgesetzt von bisher |
2.000.000 € |
2.000.000 €. |
2.000.000 € |
2.000.000 €. |
|
§ 5 Hebesätze |
||||
|
Die Hebesätze für die Realsteuer werden unverändert wie folgt festgesetzt: |
||||
| 2025 | 2026 | |||
| 1. Grundsteuer | ||||
|
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) |
von bisher 310 v.H. |
auf 310 v.H. |
von bisher 310 v.H. |
auf 310 v.H. |
|
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) |
von bisher 555 v.H. |
auf 555 v.H. |
von bisher 555 v.H. auf |
auf 555 v.H. |
|
2. Gewerbesteuer |
von bisher 400 v.H. |
auf 400 v.H. |
von bisher 400 v.H. |
auf 400 v.H. |
|
§ 6 Stellen gemäß Stellenplan |
||||
|
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt unverändert |
in 2025: 181,8358 und in 2026: 181,3231 Vollzeitäquivalente (VzÄ). |
|||
|
* einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Zeile 32 FHH |
||||
|
** Zeile 37 FHH |
||||
|
§ 7 weitere Vorschriften |
||||
|
Auszahlungen für Investitionen, für die Fördermittel zur Gesamtfinanzierung in den Haushalt eingestellt wurden, werden bei Ablehnung dieser Fördermittel in voller Höhe gesperrt. Eine Freigabe des Eigenanteils ist nur über einen Beschluss der Stadtvertretung möglich. Die Zuständigkeit der Fachbereichsleiterin Finanzen für die Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen wird wie folgt festgesetzt: - bei Aufwendungen / Auszahlungen, die sich auf gesetzliche Grundlagen (Finanzausgleichgesetz) und auf Verrechnungen sowie auf die Jahresrechnung beziehen, in unbegrenzter Höhe. Geplante Aufwendungen für den Winterdienst und für Sachverständigenkosten (B-Pläne, F-Plan, Energiekonzept u.ä.) und Instandhaltungsmaßnahmen können in das kommende Jahr übertragen werden. |
||||
|
Nachrichtliche Angaben: |
||||
|
Durch den Nachtragshaushalt ändern sich |
||||
|
2025 |
2026 |
|||
|
1. Zum Ergebnishaushalt |
||||
|
Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
7.829.218 €. |
6.755.618 €. |
||
|
2. Zum Finanzhaushalt |
||||
|
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen |
||||
|
zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich (Muster 5b, Nr.7) |
7.426.199 € |
5.726.599 €. |
||
|
3. Zum Eigenkapital |
||||
|
Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtl. |
56.216.300€ |
53.637.700 €. |
||
__________________________________
Ludwigslust, 16.10.2025 Stefan Pinnow
Siegel Bürgermeister
Die 1.Nachtragshaushaltssatzung 2025/2026 ist gemäß §§ 47 Absatz 2, 48 Absatz 1 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim mit Schreiben vom 16.10.2025
angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.
Die vorstehende 1.Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025/2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die 1.Nachtragshaushaltssatzung 2025/2026 wird mit ihren Anlagen auf der Internetseite der Stadt Ludwigslust veröffentlicht.
Sie liegt mit den Anlagen zur Einsichtnahme vom 20.10.-04.11.2025, während der Öffnungszeiten des Rathauses, im Fachbereich Finanzen, öffentlich aus.
_______________________________
Stefan Pinnow
Bürgermeister
Ein Verstoß der Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften , die in der KV für das Land MV enthalten oder aufgrund der KV erlassen worden sind, kann gemäß § 5 Abs. 5
der KV für das Land MV nach Ablauf eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, der Verstoß wird innerhalb der
Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Stadt Ludwigslust geltend gemacht.
- PDF-Datei: 3.2 MB