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2025-10-20 Amtliche Bekanntmachung 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Ludwigslust für die Haushaltsjahre 2025/2026

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Ludwigslust für die Haushaltsjahre 2025/2026

Aufgrund des § 45 i.V.m. §§ 47, 48 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 15.10.2025

und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der 1. Nachtragshaushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 werden

  2025 2026
1.   im Ergebnishaushalt von bisher  auf        von bisher auf
der Gesamtbetrag der  Erträge  31.346.700 € 32.611.100 €     31.695.500 € 32.392.500 €
der Gesamtbetrag der  Aufwendungen  33.597.700 € 33.811.100 € 34.569.100 € 34.748.000 €
das Jahresergebnis nach Veränderungen der Rücklagen    0 €                 0 € - 1.073.600 €    - 455.500 €

2.   im Finanzhaushalt

       
a) der Gesamtbetrag der laufenden  Einzahlungen  28.435.600 € 29.600.000 28.318.800 € 29.015.800 €
    der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen* 29.795.100 € 30.008.500 € 30.536.500 € 30.665.400 €
    der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen**        - 1.359.500 € -    408.500 € - 2.217.700 € - 1.699.600 €
b) der Gesamtbetrag der  Einzahlungen aus  der Investitionstätigkeit    2.984.200 € 2.357.200 € 5.794.000 € 7.712.000 €
    der Gesamtbetrag der  Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit             5.690.600 € 5.239.700 € 7.016.800 € 11.585.800 €
    der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit          - 2.706.400 € - 2.882.500 € - 1.222.800 € - 3.873.800 €

§ 2 Kredit für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne

Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt von bisher  

3.000.000 €

3.000.000 €.

1.600.000 €

1.600.000 €.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

wird unverändert festgesetzt von bisher     

638.000 € 

638.000 €. 

0 €

0 €

§ 4 Kassenkredit

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird unverändert festgesetzt von bisher

2.000.000 € 

2.000.000 €.    

2.000.000 €

2.000.000 €.

§ 5 Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuer werden unverändert wie folgt festgesetzt:


2025 2026
1. Grundsteuer



a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A)  

von bisher   310 v.H.

auf          310 v.H.  

von bisher   310 v.H.  

auf    310 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)     

 von bisher   555 v.H. 

 auf          555 v.H. 

von bisher   555 v.H. auf 

auf    555 v.H.

2. Gewerbesteuer     

 von bisher   400 v.H.

auf          400 v.H.

von bisher   400 v.H. 

auf    400 v.H.

§ 6 Stellen gemäß Stellenplan





Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt unverändert 

in 2025: 181,8358    und     in 2026: 181,3231 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

* einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und  Investitionsförderungsmaßnahmen Zeile 32 FHH

** Zeile 37 FHH

§ 7 weitere Vorschriften

Auszahlungen für Investitionen, für die Fördermittel zur Gesamtfinanzierung in den Haushalt eingestellt wurden, werden bei Ablehnung dieser Fördermittel in voller Höhe gesperrt.

Eine Freigabe des Eigenanteils ist nur über einen Beschluss der Stadtvertretung möglich.

Die Zuständigkeit der Fachbereichsleiterin Finanzen für die Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen wird wie folgt festgesetzt:

- bei Aufwendungen / Auszahlungen, die sich auf gesetzliche Grundlagen (Finanzausgleichgesetz) und auf Verrechnungen sowie auf die Jahresrechnung beziehen, in unbegrenzter Höhe.

Geplante Aufwendungen für den Winterdienst und für Sachverständigenkosten (B-Pläne, F-Plan, Energiekonzept u.ä.)

und Instandhaltungsmaßnahmen können in das kommende Jahr übertragen werden.

Nachrichtliche Angaben:

Durch den Nachtragshaushalt ändern sich


2025

2026

1.  Zum Ergebnishaushalt





Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich    

7.829.218 €. 

6.755.618 €.

2.  Zum Finanzhaushalt





Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen





zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich  (Muster 5b, Nr.7)    

7.426.199 €  

5.726.599 €.

3.  Zum Eigenkapital





Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtl.

56.216.300€  

53.637.700 €.


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Ludwigslust, 16.10.2025                                                                          Stefan Pinnow

Siegel                                                                                                       Bürgermeister

Die 1.Nachtragshaushaltssatzung 2025/2026 ist gemäß  §§ 47 Absatz 2, 48 Absatz 1 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim mit Schreiben vom 16.10.2025

angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.

Die vorstehende 1.Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025/2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die 1.Nachtragshaushaltssatzung 2025/2026 wird mit ihren Anlagen auf der Internetseite der Stadt Ludwigslust veröffentlicht.

Sie liegt mit den Anlagen zur Einsichtnahme vom 20.10.-04.11.2025,  während der Öffnungszeiten des Rathauses, im Fachbereich Finanzen, öffentlich aus.

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Stefan Pinnow

Bürgermeister

Ein Verstoß der Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften , die in der KV für das Land MV enthalten oder aufgrund der KV erlassen worden sind, kann gemäß § 5 Abs. 5

der KV für das Land MV nach Ablauf eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, der Verstoß wird innerhalb der

Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Stadt Ludwigslust geltend gemacht.