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2025-10-23 Amtliche Bekanntmachung Jahresrechnung 2024 der Stadt Ludwigslust

Amtliche Bekanntmachung 

Jahresrechnung 2024 der Stadt Ludwigslust

Die Stadtvertretung Ludwigslust hat am 15.10.2025 die Jahresrechnung sowie die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen. Der Beschluss über die Jahresrechnung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. 

Die Jahresrechnung mit den Anlagen sowie der abschließende Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen zur Einsichtnahme vom 27.10. - 10.11.2025 während der Öffnungszeiten im Rathaus, Fachbereich Finanzen, Schloßstraße 38, 19288 Ludwigslust öffentlich aus. 

Ludwigslust, 23.10.2025

Stefan Pinnow

Bürgermeister

Veröffentlichungsvermerk:

im Internet bekannt gemacht am 23.10.2025

Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften

Ein Verstoß der Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern enthalten oder auf Grund der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern erlassen worden sind, kann gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit der Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, der Verstoß wird innerhalb eines Jahres schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Stadt Ludwigslust geltend gemacht. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.