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2025-12-19 Amtliche Bekanntmachung zur 1. Änderung der Hauptsatzung

Amtliche Bekanntmachung

Die Stadtvertretung hat auf ihrer Sitzung am 10.12.2025 nachstehende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ludwigslust vom 21.08.2024 beschlossen.

Artikel 1

In § 7 Abs. 3 werden nach Satz 1 folgende Sätze 2 und 3 neu eingefügt.

Für die Ausschussmitglieder wird ein persönliches stellvertretendes Mitglied bestimmt, welches das Mitglied der jeweiligen Fraktion oder Zählgemeinschaft bei dessen Verhinderung vertreten kann. Stadtvertreter dürfen dabei nur von Stadtvertretern vertreten werden.

Es wird § 7 a Abs. 1 lit. d wie folgt geändert:

In § 12 Abs. 1 wird lit. b wie folgt neu gefasst.

für Ausschüsse, gewählt für Ausschüsse, gewählt Aufwandsentschädigung Höhe: € bzw. Stellvertreter, die / der die Ausschusssitzung leitet erhält 60,00 € je Sitzung.

Stellvertretende Ausschussmitglieder erhalten für den Fall der Ausübung der Stellvertretung im Ausschuss und für Fraktionssitzungen ebenfalls ein Sitzungsgeld in Höhe von: 40,00 € je Sitzung.

Artikel 2

Die Änderungen treten zum 1.1.2026 in Kraft.

Ludwigslust, den 19.12.2025

Datum der Ausfertigung

                                                                              

gez.

Stefan Pinnow, Bürgermeister


Veröffentlichungsvermerk:

Im Internet bekannt gemacht am 19.12.2025 (Veröffentlichungsdatum)


Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften

Ein Verstoß der Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern erlassen worden sind, kann gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit der Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, der Verstoß wird innerhalb eines Jahres schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Stadt Ludwigslust geltend gemacht. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stetes geltend gemacht werden.

19.12.2025