2026-10-20 Amtliche Bekanntmachung zur Neubildung des Standesamtsbezirkes Ludwigslust
Öffentliche Bekanntmachung zur Neubildung des Standesamtsbezirkes Ludwigslust
Mit Entscheidung des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern vom
24.10.2023 wird der Standesamtsbezirk des Amtes Ludwigslust-Land mit Wirkung zum 01.01.2024 aufgelöst und in den Standesamtsbezirk Ludwigslust eingegliedert.
Der Standesamtsbezirk Ludwigslust umfasst damit ab dem 01.012024 nachfolgend aufgeführte Gemeinden:
| Standesamtsbezirk | Gemeinde | aus dem Amt | Anschrift |
| Ludwigslust | Ludwigslust, Stadt |
Stadt Ludwigslust Standesamt Schloßstraße 38 19288 Ludwigslust |
|
|
Alt Krenzlin Bresegard bei Eldena Göhlen Groß Laasch Lübesse Lüblow Rastow Sülstorf Uelitz Warlow Wöbbelin |
Ludwigslust-Land |
Das Amt Ludwigslust-Land und die Stadt Ludwigslust haben die Einzelheiten der Aufgabenübertragung im nachfolgend veröffentlichten öffentlich-rechtlichen Vertrag geregelt.
Unter den Maßgaben des Datenschutzes wird der gesamte Datenbestand des Standesamtes Ludwigslust-Land mit Wirkung zum 01.01.2024 an das Standesamt Ludwigslust übergeben.
Ludwigslust, den 19.10.2026
Stefan Pinnow Siegel
Bürgermeister
Veröffentlichungsvermerk
Im Internet bekannt gemacht am ___20.10.2026 .
Hinweis nach § 5 Absatz 5 KV M-V:
Ein Verstoß der Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern enthalten oder aufgrund der Kommunalverfassung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, der Verstoß wird innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Stadt Ludwigslust geltend gemacht. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden.
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