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2026-10-28 Amtliche Bekanntmachung zur Errichtung einer gemeinsamen Wohngeldstelle

Mit Genehmigung des Landkreises Ludwigslust vom 21.01.2011 wurden die Aufgaben nach dem Wohngeldgesetz mit Wirkung zum 01.01.2011 vom Amt Ludwigslust-Land auf die Stadt Ludwigslust übertragen.

Der Standesamtsbezirk Ludwigslust umfasst damit ab dem 01.01.2011 nachfolgend aufgeführte Gemeinden:

Wohngeldstelle Gemeinde aus dem Amt Anschrift
Ludwigslust Ludwigslust, Stadt   Stadt Ludwigslust
 

Alt Krenzlin

Bresegard bei Eldena

Göhlen

Groß Laasch

Lübesse

Lüblow

Rastow

Sülstorf

Uelitz

Warlow

Wöbbelin

Ludwigslust-Land

Wohngeldstelle

Schloßstraße 38

19288 Ludwigslust

Das Amt Ludwigslust-Land und die Stadt Ludwigslust haben die Einzelheiten der Aufgabenübertragung im nachfolgend veröffentlichten öffentlich-rechtlichen Vertrag geregelt.

Der gesamte Akten- und Datenbestand der Wohngeldstelle Ludwigslust-Land wird mit Wirkung zum 01.01.2011 an die Wohngeldstelle Ludwigslust übermittelt.

Ludwigslust, den 26.10.2026

gez. Stefan Pinnow                                                 Siegel

Bürgermeister


Veröffentlichungsvermerk

Im Internet bekannt gemacht am ___28.10.2026 .

Hinweis nach § 5 Absatz 5 KV M-V:

Ein Verstoß der Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern enthalten oder aufgrund der Kommunalverfassung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, der Verstoß wird innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Stadt Ludwigslust geltend gemacht. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden.