2026-10-28 Amtliche Bekanntmachung zur Errichtung einer gemeinsamen Wohngeldstelle
Mit Genehmigung des Landkreises Ludwigslust vom 21.01.2011 wurden die Aufgaben nach dem Wohngeldgesetz mit Wirkung zum 01.01.2011 vom Amt Ludwigslust-Land auf die Stadt Ludwigslust übertragen.
Der Standesamtsbezirk Ludwigslust umfasst damit ab dem 01.01.2011 nachfolgend aufgeführte Gemeinden:
| Wohngeldstelle | Gemeinde | aus dem Amt | Anschrift |
| Ludwigslust | Ludwigslust, Stadt | Stadt Ludwigslust | |
|
Alt Krenzlin Bresegard bei Eldena Göhlen Groß Laasch Lübesse Lüblow Rastow Sülstorf Uelitz Warlow Wöbbelin |
Ludwigslust-Land |
Wohngeldstelle Schloßstraße 38 19288 Ludwigslust |
Das Amt Ludwigslust-Land und die Stadt Ludwigslust haben die Einzelheiten der Aufgabenübertragung im nachfolgend veröffentlichten öffentlich-rechtlichen Vertrag geregelt.
Der gesamte Akten- und Datenbestand der Wohngeldstelle Ludwigslust-Land wird mit Wirkung zum 01.01.2011 an die Wohngeldstelle Ludwigslust übermittelt.
Ludwigslust, den 26.10.2026
gez. Stefan Pinnow Siegel
Bürgermeister
Veröffentlichungsvermerk
Im Internet bekannt gemacht am ___28.10.2026 .
Hinweis nach § 5 Absatz 5 KV M-V:
Ein Verstoß der Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern enthalten oder aufgrund der Kommunalverfassung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, der Verstoß wird innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Stadt Ludwigslust geltend gemacht. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden.
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