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2027-07-27_Amtliche Bekanntmachung 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Neubau einer Biogasanlage" im Ortsteil Kummer: Aufstellungsbeschluss

1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Neubau einer Biogasanlage" im Ortsteil Kummer: Aufstellungsbeschluss

Die Stadtvertretung der Stadt Ludwigslust hat in ihrer Sitzung am 30.06.2026 die Aufstellung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Neubau einer Biogasanlage“ im Ortsteil Kummer beschlossen. Grundlage hierfür ist § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 85/1, 85/4 (teilw.), 90 und 91 (teilw.) der Flur 6 in der Gemarkung Kummer. Betroffen sind Flächen des Landwirtschaftsbetriebes sowie der Biogasanlage im Ortsteil Kummer. In der Anlage ist ein Übersichtslageplan zum Geltungsbereich enthalten.

Für den Änderungsbereich (siehe Anlage, ca. 5,4 ha groß) soll das Planungsrecht geschaffen werden, sodass nach Auslaufen der EEG-Förderung die Erzeugnisse der Biogasanlage auch anderweitig verarbeitet und vermarktet bzw. hierfür bauliche Veränderungen vorgenommen werden können.

Der Beschluss wird hiermit ortsüblich gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch bekannt gemacht.

Ludwigslust, 27.07.2026

gez. Stefan Pinnow                                                       
Bürgermeister

Anlage: Übersichtslageplan zum Geltungsbereich