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Gebühren für Personalausweise erhöht

Zum 7. Februar 2026 traten bundesweit neue Regelungen im Pass- und Ausweiswesen in Kraft. Hintergrund ist eine Verordnung, der der Bundesrat am 30. Januar 2026 zugestimmt hat.

Aufgrund gestiegener Kosten bei der Bundesdruckerei sowie in den Ausweisbehörden werden die Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen angehoben. 

Neue Gebühren für Personalausweise

Seit dem 7. Februar 2026 gelten folgende Gebühren:

  • Antragsteller ab 24 Jahren: 46,00 Euro (bisher 37,00 Euro)
  • Antragsteller unter 24 Jahren: 27,60 Euro (bisher 22,80 Euro)

Die neuen Gebühren gelten für alle Personalausweisanträge, die ab diesem Datum gestellt werden.