Inhalt

Landschaftsplan

Gemäß dem Landesnaturschutzgesetz Mecklenburg – Vorpommern sind die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege von den Gemeinden in Landschaftsplänen zur Vorbereitung von Flächennutzungsplänen näher darzustellen und bei Bedarf fortzuschreiben.

Die Stadt Ludwigslust verfügt seit 1994 über einen Landschaftsplan, welcher 2001 fortgeschrieben und aktualisiert worden ist.

Die Fortschreibung des Landschaftsplanes wurde erforderlich, um der Aktualisierung der Bestandsdaten zum Zustand der verschiedenen Schutzgüter gerecht zu werden und darauf aufbauend die Anpassung der Ziel- und Maßnahmekonzeption vorzunehmen.
Die Zielkonzeption von Naturschutz und Landschaftspflege wurde mit Hilfe eines Leitbildes für die Landschaft entwickelt. Das Leitbild dient dem Abgleich des heutigen Zustandes des Planungs- und Untersuchungsgebietes mit den angestrebten Zielen. Aus der Diskrepanz zwischen erwünschtem und gegenwärtigem Zustand können Maßnahmen zur Landschaftsentwicklung hergeleitet werden.

Zur Zeit ist das gesamte Planwerk nicht in digitaler Form vorhanden. Die gesamte Planung ist im Bau- und Umweltamt jederzeit einsehbar.