Inhalt

Verlauf eines Bebauungsplanverfahrens

1. Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB)
2. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)
3. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
4. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Abstimmung mit den Nachbargemeinden (§ 4 Abs. 2 BauGB)
5. Entwurfs – und Auslegungsbeschluss (§3 Abs. 2 BauGB)
6. Öffentliche Auslegung der Planunterlagen (1 Monat) (§ 3 Abs.2 BauGB)
7. Prüfung und Entscheidung über Stellungnahmen und private Anregungen (Abwägung) (§ 3 Abs. 2 BauGB)
8. Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)
9. Genehmigung / ortsübliche Bekanntmachung / Rechtskraft (§ 10 Abs. 3 BauGB)