Erklärung zur Barrierefreiheit - Stadt Ludwigslust
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.ludwigslust.de.
Die Stadt Ludwigslust ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.
Bedienhinweise
Eye-Able®
Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V teilweise vereinbar. Die sind nachstehend aufgeführt. Die Barrierefreiheit der Seiten der Website wird regelmäßig von einem externen Dienstleister überprüft. Aufgrund der Prüfungsergebnisse streben wir an, die Barrierefreiheit in technischer und redaktioneller Hinsicht kontinuierlich zu verbessern.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Nicht-Text-Inhalte
- Wenigen Elementen fehlt ein Alternativtext (bspw. Bilder, Frames).
- Einige Bilder haben keinen oder den Dateinamen als Alternativtext.
- Einzelne Elemente auf manchen Seiten entsprechen nicht dem geforderten Kontrastverhältnis 3:1
Schriftgrafiken
- An mehreren Stellen werden Grafiken mit Schrift verwendet. Nicht immer ist der enthaltene Text über den Alternativtext wahrnehmbar. In einigen Fällen enthält der dazugehörige Fließtext die Informationen als Textalternative. In einigen Fällen ist der Text nur dekorativ.
Linkzweck
- Einige Links erhalten keinen aussagefähigen Alternativtext und sind nicht eindeutig identifizierbar.
- Ein oder mehrere Linkzwecke sind im Kontext nicht ausreichend für Nutzer assistiver Technologien beschriftet.
Struktur und Informationen
- Nicht alle Aufzählungen sind programmatisch wahrnehmbar.
- Auf manchen Seiten kann es zu leeren Containerelementen kommen.
- Manche Seiten weisen inhaltlich eine nicht logische Hierarchie der Überschriften auf.
Fokus
- Der Seitenzoom ist eingeschränkt, wird aber durch das Tool Eye-Able® unterstützt.
- Bei einer Vergrößerung durch Browser-Zoom kann es zu einer Überlagerung einzelner Elemente kommen.
barrierefreie Dokumente
- Die meisten PDF-Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei.
Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der hier aufgeführten Punkte.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23.02.2024 erstellt und zuletzt am 27.06.2025 überprüft. Eine automatisierte Prüfung mit dem Tool "Siteimprove" ist Grundlage für die Auflistung der nicht barrierefreien Inhalte.
Feedback und Kontaktangaben
Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben.
Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback.
Am einfachsten geht dies über unser Formular:
Barrierefreiheit
Alternativ ist die Meldung auch telefonisch oder per Brief möglich. Hier die Kontaktdaten:
Stadt Ludwigslust
Büro des Bürgermeisters / Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Schloßstraße 36
19288 Ludwigslust
Telefon 03874 526-120
E-Mail: presse@ludwigslust.de
Wir werden versuchen, die mitgeteilten Mängel zu beseitigen bzw. Ihnen nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form zeitnah zur Verfügung zu stellen.
Durchsetzungsverfahren
Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen.
Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.
Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.
Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:
- Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können
- Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
- Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen
- Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert
- Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
- In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde
Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.
- Per digitalem Formular unter: Beschwerdeformular nach § 14 LBGG M-V.
- Per E-Mail an: ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de.
- Per Brief an: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern,
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V
Werderstr. 124, 19055 Schwerin.
Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.
Die Website der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V finden Sie unter: www.barrierefreies-web-mv.de.