Bestattungsangelegenheiten regeln
Unter bestimmten Umständen kann die örtliche Ordnungsbehörde für die Bestattung zuständig sein.
Fachlich freigegeben durch
Zentrale KIM-Kommunalredaktion M-V
Unter bestimmten Umständen kann die örtliche Ordnungsbehörde für die Bestattung zuständig sein.
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